Bürger und Politiker wehren sich gegen die Schließung des Klinikstandorts Donaueschingen. Diese Argumente bringen sie für den Erhalt.
Steht das Donaueschinger Klinikum vor dem Aus? Das 250-Betten-Haus gehört seit 2004 zum Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen GmbH (SBK). Träger sind der Schwarzwald-Baar-Kreis und die Stadt Villingen-Schwenningen. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) hat die SBK-Geschäftsführung zum Anlass genommen, den Donaueschinger Standort auf den Prüfstand zu stellen. Mittelfristig wäre laut einem vom Klinikum beauftragten Gutachten eine komplette Aufgabe der stationären Leistungen am Standort Donaueschingen wirtschaftlich sinnvoll, da Doppelvorhaltungen entfallen und Kapazitäten optimiert werden könnten.
Zuletzt hat der Aufsichtsrat Ende September beschlossen, die Umwandlung der Donaueschinger Klinik in eine orthopädische Fachklinik weiterzuverfolgen, wie das SBK in einer Pressemeldung mitteilt. Ob das Donaueschinger Krankenhaus jedoch dauerhaft weiterbetrieben oder später doch aufgegeben wird, sei noch offen, heißt es in der Mitteilung weiter. Um über den aktuellen Sachstand aufzuklären, hat die FDP/FW-Fraktion einen Informationsabend am Mittwochabend im Bräustüble veranstaltet, der rund 30 Bürger anlockte.
An dem Abend sind auch die Fraktionssprecher Marcus Greiner (CDU), Markus Milbradt (GUB) und Michael Blaurock (Grüne) anwesend. Jens Reinbolz (SPD) ließ sich aufgrund eines anderen Termins entschuldigen. Bei den Donaueschinger Gemeinderäten herrscht ein fraktionsübergreifender Konsens: Der Donaueschinger Standort soll unter allen Umständen erhalten bleiben. Bereits in einem Brandbrief Ende September an die Entscheidungsträger stellen sich die Donaueschinger Gemeinderäte gemeinsam gegen die umstrittenen Pläne, den Donaueschinger Standort zu schließen.
Fallzahlensteigerung um neun Prozent prognostiziert
Roland Erndle, FDP-Gemeinderat, Mitglied des Kreistags, Klinikums-Aufsichtsrats, FDP-Fraktionssprecher und Landtagsabgeordneter Niko Reith erläutern den Anwesenden den aktuellen Sachstand. „Dem Donaueschinger Standort wird in einem Gutachten bis 2035 eine Fallzahlensteigerung um neun Prozent prognostiziert“, so Erndle. Was zudem für den Standort spricht: Viele Patienten kommen aus dem südlichen Schwarzwald und dem Hochrhein.
Auch Michael Blaurock, selbst Arzt im Ruhestand, beharrt auf dem Erhalt des Standortes. „Die Patienten und das Personal sind mit dem Donaueschinger Klinikum hochzufrieden.“ Er bringt den Punkt an, dass das Patientenwohl mit einer Aufgabe des Donaueschinger Standorts hinten angestellt werde: „Das Ganze wird nun so zentralisiert, dass die Menschen in Blumberg, Furtwangen und Bonndorf besonders im Winter längere Fahrwege haben. Auch für Rettungskräfte erhöhen sich die Fahrkilometer.“
„Dass man eine funktionierende Klinik aufgeben will, ist ein Unding“, sagt Alt-Bürgermeister Bernhard Kaiser. „2004 wurde der Fusion mit dem SBK unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der Standort in Donaueschingen langfristig erhalten bleibt. Das Klinikum gehört hierher“, so Kaiser. OB Erik Pauly, der auch im SBK-Aufsichtsrat ist, sagt auf Anfrage unserer Redaktion, dass aufgrund der sich ändernden Gesetzeslage nun eben leider der Fall eingetreten sei, dass über die Zukunft des Standortes entschieden werden müsse. „Das ist das Gesetz, das von der damaligen Ampelkoalition, also der FDP, SPD und den Grünen, beschlossen wurde und welches in der Konsequenz so umgesetzt werden muss“, so Pauly.
Die zeitliche Dringlichkeit sehen die Gemeinderäte hingegen nicht. Sie warnen davor, voreilige Schlüsse zu ziehen. „Hier wird ein künstlicher Zeitdruck erzeugt, denn die Kliniken dürfen sich mit der Umsetzung bis 2029 Zeit lassen“, so Reith.
Gesetz wird bereits überarbeitet
Das KHVVG ist auch noch nicht in Stein gemeißelt, denn das Gesetz wird bereits überarbeitet und reformiert. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 8. Oktober, einen Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) verabschiedet. Demnach sollen zur Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung für Kliniken erweiterte Ausnahmen und Kooperationsmöglichkeiten geschaffen werden, die den Ländern mehr Flexibilität bei der Krankenhausplanung ermöglichen.
Die Landesbehörden sollen künftig innerhalb ihres eigenen Beurteilungsspielraums und im Einvernehmen mit den Krankenkassen selbst über die Erforderlichkeit von Ausnahmen entscheiden – als welche auch der hiesige Standort gelten und dadurch erhalten werden könnte.
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde vom Deutschen Bundestag am 17. Oktober 2024 nach einer zweiten und dritten Lesung beschlossen. Das KHVVG führt Leistungsgruppen als Kernstück der Krankenhausplanung ein, um die Qualität und Transparenz der stationären Versorgung durch spezifische Qualitätskriterien zu verbessern. Das Gesetz zielt darauf ab, die Krankenhauslandschaft zu reformieren, was zu einer Abnahme der Zahl der Einrichtungen führen wird, da sich Krankenhäuser auf bestimmte Fachbereiche spezialisieren.
Die detaillierte Umsetzung und damit verbundene Klinikschließungen werden von den Bundesländern in ihrer Krankenhausplanung vorgenommen, was auch eine Möglichkeit zur Sicherung der Versorgung in ländlichen Gebieten bietet. Kritiker wie der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) bemängeln grobe Mängel im Gesetz, die eine Verbesserung der stationären Versorgung verhinderten. Auch Verdi befürchtet, dass die Zahl der Krankenhäuser abnehmen wird. Die Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes soll schrittweise bis zum Jahr 2029 erfolgen.
Info-Veranstaltung
Am Samstag, 11. Oktober, 12.30 Uhr,
informiert die Geschäftsführung des Klinikums in einer öffentlichen Veranstaltung in der Schwenninger Neckarhalle über den aktuellen Stand der Diskussionen um die Neustrukturierung des Schwarzwald-Baar-Klinikums. Danach entscheiden der Kreistag und der Gemeinderat Villingen-Schwenningen über die Zukunft des Donaueschinger Klinikstandorts. Der Donaueschinger Rat ist kein Entscheidungsgremium.