Krankenhaus Freudenstadt. Foto: Rath

Die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt lockern ab Mittwoch, 19. Januar, wieder die Besucherregeln.

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Kreis Freudenstadt - Unter Einhaltung der 2G-plus-Regelung sind dann wieder Besuche im Klinikum Freudenstadt und in der Klinik für Geriatrische Rehabilitation Horb möglich. Darauf weisen die Krankenhäuser Landkreis Freudenstadt hin.

Ein Besucher pro Tag

Ein Patient darf pro Tag Besuch von einer Person erhalten. Besuchszeiten sind von 13 bis 19 Uhr, auf der Intensivstation von 14.30 bis 18.30 Uhr. Besucher sowie weitere externe Personen müssen geimpft oder genesen sein und zusätzlich getestet. Für medizinisch notwendige Begleitpersonen reiche ein 3G-Nachweis. Ausschließlich in medizinisch notwendigen Fällen dürfen sich Patienten bei Notfällen oder zu ambulanten Terminen von einer Person begleiten lassen, teilt die KLF mit. Für diese Begleitpersonen gelte die 3G-Regelung. Als medizinische Gründe für eine Begleitung gelten körperliche oder kognitive Einschränkungen, sprachliche Barrieren oder komplexe Befund- und Therapiebesprechungen. Medizinisch nicht notwendige Begleitungen seien nicht gestattet.

Die Regeln

Besuche bei besonders verletzlichen Patienten könnten zum Schutz der Patienten eventuell nicht gestattet werden. Der negative Nachweis eines Antigen-Schnelltests dürfe nicht älter als 24 Stunden, der negative Nachweis eines PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein. Während des Aufenthalts im Gebäude bestehe die Pflicht, eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil zu tragen. Die Maske sei selbst mitzubringen. Weiterhin stünden stationären Patienten Telefon und Internet kostenfrei zur Verfügung.