Umweltschützer und Klimaaktivisten fordern vermehrt schärfere Klimaschutzmaßnahmen juristisch ein. Der Trend reicht weit über Deutschland hinaus.
Keine Frage, das war erst mal eine herbe Enttäuschung. Eine Reihe junger Menschen hat vor dem Bundesverfassungsgericht für mehr Klimaschutz geklagt und dabei die Bundesländer ins Visier genommen. Wieder hatte die Deutsche Umwelthilfe die Klagen unterstützt, wie damals, im April 2021. Da hatte das Gericht mit seinem Klimabeschluss weltweit Aufsehen erregt. Im Februar 2022 sind die Klagen abgeschmettert worden. Für die meist jugendlichen Aktivisten ist das die bittere Erkenntnis, dass sich ein Erfolg vor Gericht nicht automatisch wiederholen lässt. Allerdings: Die Entwicklung, die im Gang ist, wird sich nicht aufhalten lassen. Klimaklagen werden ein beachtliches Ausmaß annehmen, nicht nur in Deutschland.
Gutachten sieht Möglichkeiten schon 2016
Jahrelang sind Klimaaktivisten und Naturschutzverbände belächelt worden, wenn sie ihr Recht auf Klimaschutz einklagen wollten. Jahrelang stand der Vorwurf von Populismus und Show-Veranstaltungen im Raum. Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages kam zwar schon im Jahr 2016 zu dem Schluss, dass Klimaklagen juristisch anspruchsvoll, aber vielleicht nicht völlig unmöglich sein werden. Doch es hat gedauert, bis sich die Gerichte dazu durchgerungen haben, die Möglichkeit tatsächlich wahr werden zu lassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Klimabeschluss eine Tür geöffnet. Wie groß der Spalt wird, durch den man hindurchgehen kann, weiß im Augenblick noch niemand. „Die Konsequenzen der Entscheidung sind noch nicht absehbar“, sagt kein Geringerer als Frank-Walter Steinmeier. Dass dem Verfassungsgericht mit seinem im April 2021 veröffentlichten Beschluss aber etwas Großes gelungen ist, da ist sich der Bundespräsident sicher. Ein „Meilenstein“ sei das, sagt Steinmeier. Und er sagt noch etwas von Bedeutung: „Wir sind noch nicht am Ende der Debatte und werden in den anstehenden Entscheidungen sehen, wo sich das Gericht genau verortet.“
Viele Beschwerden scheitern
Das Ende der Debatte ist allerdings auch nicht dadurch erreicht, dass die Klage gegen die Bundesländer gescheitert ist. Es ist vielmehr eine Frage des richtigen Adressaten. Dass die Menschen grundsätzlich klagen können, wenn zu befürchten ist, dass der Staat zu wenig für den Klimaschutz tut, hat Karlsruhe noch einmal bestätigt. Das war vor einigen Jahren keineswegs sicher.
Firmen geraten in den Fokus
Hinzu kommt: Gerichtsverfahren mit dem Ziel, dem Gesetzgeber den Weg zu weisen, sind nur das eine. Immer stärker geraten Firmen in den Fokus all jener, die das Klima mithilfe der Justiz retten wollen. Die Deutsche Umwelthilfe hat den Automobilkonzernen BMW und Mercedes sowie dem Energieriesen Wintershall damit gedroht, sie ebenfalls vor Gericht zu ziehen.
Ob sie damit Erfolg haben kann, das ist eine ganz andere Frage. Die Voraussetzungen einer solchen Klage sind anders als diejenigen, die gegen sich den Gesetzgeber richten. Oft kann den Unternehmen kein Verstoß gegen Verhaltenspflichten vorgeworfen werden. Vielmehr wird mittels einer Klage eingefordert, Treibhausgasemissionen über gesetzliche Anforderungen hinaus zu reduzieren. Auch in diesem Rechtsbereich ist noch vieles im Unklaren, und eines ist sicher: Einfacher ist es nicht.
Ölkonzern Shell wurde verurteilt
Immerhin gibt es international ein Vorbild. Im Mai 2021 hatte ein Gericht in Den Haag entschieden, dass Shell seinen Treibhausgasemissionen bis 2030 um netto 45 Prozent gegenüber dem Stand von 2019 reduzieren muss. Weltweit war dies das erste Urteil seiner Art, der größte Ölkonzern Europas ist zu konkreten Emissionssenkungen verurteilt worden. Inwiefern das spezielle niederländische Recht Rückschlüsse darauf zulässt, dass Gleiches auch an anderen Orten geschieht, ist schwer zu sagen. Sicher ist jedoch, dass es Klimaschützern auf dem gesamten Globus eine Art moralischen Auftrieb gibt. Nicht nur Claudia Kemfert vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung hält die Entscheidung für „zukunftsweisend“.
Seniorinnen klagen in Straßburg
Während sich sowohl in Karlsruhe als auch in Den Hag der Blick auf das Schicksal künftiger Generationen richtet, ist in Straßburg derzeit eine Klage anhängig, die bewusst die heute lebenden Menschen in den Mittelpunkt rückt. Eine Gruppe von Schweizer Seniorinnen erklärt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Regierung in Bern zu wenig unternehme, um ihre Gesundheit zu schützen. Die Argumentation: Klimaerwärmung führt zu mehr Hitzewellen, in Hitzewellen ist die Übersterblichkeit von Senioren besonders groß.
In der Schweiz sind die rüstigen Damen, die sich selbst „Klima-Seniorinnen“ nennen, in allen Instanzen mit ihrem Anliegen gescheitert. Die Richter in Straßburg haben aber nicht sofort abgewinkt. Inzwischen hat die Schweizer Regierung ihre Sicht der Dinge zu den Akten geben, nun wird geprüft. Michelle Bachelet, die Menschenrechtskommissarin der Vereinten Nationen, hat in Straßburg bereits eine Stellungnahme eingereicht. Ihr Anliegen: „Die drastischen Auswirkungen des Klimawandels müssen justiziabel sein.“