Veränderte Rahmenbedingungen hellen die Mienen von Kämmerer und Bürgermeister in Dornhan etwas auf. Allerdings bleibt es beim Griff tief in die Rücklagen.
Im Vergleich zum Haushaltsplan bei der Einbringung in der Sitzung Anfang November durch Bürgermeister Markus Huber hat sich die finanzielle Situation inzwischen um 350 000 Euro verbessert. Kämmerer Benjamin Gramlich zeigte am Montag bei der Gemeinderatssitzung die Veränderungen auf.
Weniger Kreisumlage
Die Stadt kann demnach beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und der Umsatzsteuer, beim Familienleistungsausgleich und bei den Schlüsselzuweisungen mit insgesamt 280 000 Euro Mehreinnahmen rechnen. Weil die Abführung an die Kreisumlage von 3,35 auf 3,28 Millionen Euro sinkt, entstehen Minderausgaben von 70 000 Euro. Dennoch bleibt im Ergebnishaushalt ein Minus von knapp einer Million Euro.
Pro-Kopf-Verschuldung von 120 Euro
Aus den Rücklagen sollen rund 800 000 Euro entnommen werden. Das sei aber möglich, versicherte Gramlich. Ende des Planungsjahrs 2026 würden immer noch 1,7 Millionen Euro vorhanden sein. Die Mindestrücklage liege bei 400 000 Euro. Ende 2026 beträgt der Schuldenstand der Stadt 760 000 Euro im Kernhaushalt (Pro-Kopf-Verschuldung: 120 Euro).
Zur Haushaltsverbesserung trägt auch das Gesetz zur Finanzierung der Infrastrukturmaßnahmen von Land und Kommunen bei. Aus dem Sondervermögen des Bundes von 100 Milliarden Euro entfallen auf Dornhan vier Millionen Euro, verteilt auf zwölf Jahre.
Verwendung für Förderung aus Sondervermögen
Damit stünden jährlich 350 000 Euro für den Investitionshaushalt zur Verfügung. Die Verwaltung schlug vor, mit dem Sondervermögen die „Tauchhalde“ in Bettenhausen oder die Gemeindeverbindungsstraße von Fürnsal nach Gundelshausen mit in den neuen Haushaltsplan aufzunehmen. Beide Projekte kosten jeweils rund 370 000 Euro. „Die Maßnahmen müssen ohnehin gemacht werden“, sagte Bürgermeister Huber.
Abwassergebühren werden angehoben
Beschlossen hat der Gemeinderat zuvor eine Änderung der Abwassersatzung: Das bedeutet höhere Gebühren. So wird die Schmutzwassergebühr auf 3,29 Euro pro Kubikmeter (bisher 3,11 Euro) festgelegt, während die Niederschlagswassergebühr bei 0,38 Euro pro Quadratmeter verbleibt. Für die dezentrale Abwasserbeseitigung bei Kleinkläranlagen werden 57,05 Euro und bei geschlossenen Gruben 25,37 Euro pro Kubikmeter verlangt.