Die neuen Vorgaben zur Grundsteuer sorgen für Verschiebungen – für manche Bürger wird es auch in Dunningen teurer. Bürgermeister Schumacher fand klare Worte.
In der Gemeinde Dunningen bleibt der Gewerbesteuersatz im nächsten Jahr gleich. Die Hebesätze bei den Grundsteuern A und B reduzieren sich vorerst um zehn Prozentpunkte. Dennoch werden etliche Bürger mehr Grundsteuer bezahlen müssen als bisher. Für andere Grundstückseigentümer wird es dagegen billiger.
Grund der Verschiebungen: Die im Zuge der Grundsteuerreform erfolgte Neubewertung der Grundstücke auf der Grundlage der aktuellen Bodenrichtwerte. Als neuen Hebesatz schlug die Verwaltung für beide Grundsteuern 320 Prozent vor. Bisher lag er bei 330 Prozent. Damit bleibe das Grundsteueraufkommen in Dunningen gleich wie im Jahr 2024, hieß es am Ratstisch.
Eine Aufkommensneutralität war allgemein von der Landesregierung propagiert worden. Bürgermeister Peter Schumacher verwies auf das ergangene Urteil, welches die Reform mit einer geänderten Bewertung der Grundstücke ausgelöst habe.
Als Kommune nur für die Hebesätze zuständig
„Wir als Kommune sind nur für die Hebesätze zuständig, nicht für die Bewertung und Ermittlung der Bemessungsgrundlagen“, machte der Schultes deutlich. Für die Politik fand er indessen deutliche Worte. Es sei „anmaßend und ein Stück weit frech“, dass die Politik den Kommunen vorschreiben wolle, was diese zu tun hätten.
Bei der Grundsteuer handle es sich immerhin um eine Gemeindesteuer. Bei der Grundsteuer B, so berichtete Kämmererin Dagmar Maier, seien bisher 96 Prozent der vom Finanzamt erlassenen Messbescheide auf dem Rathaus eingegangen. Dagegen fehlten bei den landwirtschaftlichen Grundstücken (Grundsteuer A) noch 30 Prozent der Grundlagenbescheide. Die Einführung der Grundsteuer C sei für das Jahr 2025 seitens der Gemeinde Dunningen nicht geplant, versicherte Schumacher.
Die Grundsteuer C
Mit der Grundsteuer C können Kommunen ab 2025 baureife Grundstücke mit einem eigenen Hebesatz besteuern. Mit dem Satz von 320 Prozent bewegt sich die Gemeinde im Jahr 2025 innerhalb der vom Finanzministerium veröffentlichten Spanne (Transparenzregister).
Der Bürgermeister und Maier schließen eine Erhöhung der Grundsteuer für das Jahr 2026 nicht aus. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer verbleibt im nächsten Jahr bei 340 Prozent.