Wolfgang Gedeon (links) und Stefan Räpple legen ihre Sicht der Dinge dar. Foto: dpa

Nach dem Polizeieinsatz im Landtag entscheidet das Landesparlament am Mittwoch über den Einspruch der Abgeordneten Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon gegen deren Sitzungsausschluss. Die beiden AfD-Männer schießen indes weiter gegen Landtagspräsidentin Muhterem Aras.

Stuttgart - Die Landtagsabgeordneten Wolfgang Gedeon (fraktionslos) und Stefan Räpple (AfD) wollen sich gegen ihren Ausschluss aus drei künftigen Plenarsitzungen wehren. Diesen hatte die Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) am vergangenen Mittwoch verfügt, nachdem sie beide Abgeordnete aus dem Plenarsaal entfernen ließ und dazu die Polizei herbeigerufen hatte.

Ob die beiden Abgeordneten beim Verfassungsgerichtshof gegen den Ausschluss klagen werden, ließen sie am Dienstag offen. Sollte Aras auf den Ausschluss verzichten oder der Landtag seinem Einspruch stattgeben, werde er auf eine Klage verzichten, sagte Stefan Räpple vor Journalisten. Wolfgang Gedeon schloss sich dem an. Der Landtag muss vor seiner Sitzung an diesem Mittwoch über die Anträge Räpples und Gedeons entscheiden, den Ausschluss zurückzunehmen.

Allerdings macht sich Räpple keine großen Hoffnungen, sollte er den Gang zum Verfassungsgerichtshof antreten: „Ich erwarte, dass sie meine Klage abweisen werden“, sagte er, denn das Verfassungsgericht sei „korrumpiert durch Parteimitgliedschaften“ der Richter.

Die beiden Abgeordneten sehen ihre demokratischen Rechte durch die Landtagspräsidentin verletzt. Beide hatten sich mehreren Ordnungsrufen von Aras widersetzt. „Die erste deutsche Parlamentspräsidentin mit Migrationshintergrund wirft zwei deutsche Abgeordnete aus dem Parlament“, konstatierte Gedeon. Das sei ein Skandal.

Kretschmann sieht Ansehen des Parlaments „erheblich beschädigt“

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte am Dienstag, durch den Eklat am vergangenen Mittwoch seien „Ansehen und Würde des Parlaments in erheblichem Maße beschädigt“. Es gehöre zum Comment im Parlament, den Anweisungen der Präsidentin zu folgen und im Plenum keine Kritik an ihr zu üben. Die AfD dagegen verstehe sich als „Antisystempartei“, missachte die Regeln und „bringt die Geschäftsordnung des Landtags in eine Stresssituation“. Er bescheinigt der AfD eine „Provokationsstrategie“. Auch wende sie die Rechte der Parlamentarier „so exzessiv an, dass der Sinn der Regelung kippt“. Behörden würden beinahe lahmgelegt, weil die AfD die Regierung mit Anfragen regelrecht flute. „Das kann so nicht weitergehen“, sagte Kretschmann.

Stefan Räpple lässt das nicht gelten. „Die Geschäftsordnung steht nicht über dem Recht auf freie Mandatsausübung“, führt er an. Und Gedeon stört sich daran, dass Aras ihm Diskriminierung vorwarf, weil er ihre anatolische Herkunft thematisierte. Der Begriff Diskriminierung ist für ihn nicht Teil der „deutschen Parlamentskultur. Das ist die Kultur der Migranten.“ Lasse man diesen „Kulturwandel“ durchgehen, „ist unsere demokratische Kultur im Eimer“.

Parteiausschlussverfahren laufen

Gegen beide Abgeordnete laufen in der AfD Parteiausschlussverfahren. Räpple sieht dem gelassen entgegen. „Das Ausschlussverfahren ist ein Witz. Es wird nichts dabei herauskommen“, meint er. Er habe die Basis auf seiner Seite, das Ausschlussverfahren sei nur vom sieben Mitglieder zählenden Landesvorstand angestrengt worden. „Ich trage die Stimme des Volkes ins Parlament“, nimmt Räpple für sich in Anspruch. Ihm werden Verstöße gegen die Grundsätze der Partei und wiederholtes parteischädigendes Verhalten vorgeworfen. Auch soll er sich von Wolfgang Gedeon distanzieren, dem Antisemitismus vorgehalten wird. Das betrachtet Gedeon als „unappetitliches“ Ansinnen des Landesvorstands. Er sprach von „Gesinnungsjustiz“. Räpple lehnt es ab, sich öffentlich von Gedeon zu distanzieren. Gedeon stellt in der AfD „Parteiausschlussorgien“ fest. Diese dienten nur einem Zweck: „Man will die Partei auf Vordermann bringen für eine Koalition mit der CDU.“