Im Streit über den Chaosparteitag im vergangenen Jahr in Rottweil zieht Doris Sayn-Wittgenstein ihre Klage gegen die Wahlen zum Landesvorstand vorerst zurück. Wird sie demnächst erneut ihr Glück versuchen?
Vor der Rottweiler Stadthalle versammeln sich „linke Chaoten“, wie sie bei der AfD gerne schimpfen. Doch so richtig chaotisch wird es in der Halle, wo man unter sich ist. Zu viele drängen gleichzeitig in den Saal. Es droht der Abbruch.
Der baden-württembergische AfD-Landesparteitag im Februar 2024 ist von tumultartigen Szenen überschattet gewesen. Gleichzeitig entschied sich dort ein Machtkampf. Die amtierenden Landesvorsitzenden Markus Frohnmaier und Emil Sänze aus dem Lager von Bundeschefin Alice Weidel setzten sich gegen den damaligen Stuttgarter Bundestagsabgeordneten Dirk Spaniel durch. Doch ging alles mit rechten Dingen zu? Doris Fürstin von Sayn-Wittgenstein hat da ihre Zweifel. Die 70-Jährige ist alter AfD-Adel. Für ihre Fans in stramm rechten Kanälen auf Telegram, X und Facebook gilt die blonde Frau als „eiserne Fürstin“ – obwohl ihr der Adelstitel wohl nicht von Geburt an zugelaufen ist. Von 2017 bis 2022 war sie Mitglied im Landtag von Schleswig-Holstein und dort auch Landesvorsitzende. Jetzt hoffen manche, sie werde den „geistig-moralischen Niedergang“ der Südwest-AfD stoppen. Doch bei ihrer Klage gegen die Ergebnisse des „skandalösen“ Parteitags vor dem Stuttgarter Landgericht ist sie am Montag auf eine Kompromisslinie eingeschwenkt.
Das Parteischiedsgericht macht erst einmal nichts
Schon kurz nach dem Parteitag hatte Sayn-Wittgenstein gegen die Gültigkeit der Vorstandswahlen Einspruch beim Landesschiedsgericht der AfD eingelegt. Obwohl sie seit 2022 bei Heidelberg lebe, habe sie keine Einladung zu dem Parteitag erhalten, auch weil ein Parteiausschlussverfahren gegen sie lief. So habe sie in Rottweil nicht kandidieren können. „Es steht ja außer Frage, dass meine Mandantin mit ihren rhetorischen Fähigkeiten mit einer flammenden Rede Eindruck auf die Parteimitglieder hätte ausüben können“, sagte ihr Rechtsanwalt Alexander von Wrese. Die mittlerweile nach Sachsen-Anhalt abgewanderte, als deutschnational geltende Bundestagsabgeordnete Christina Baum habe sie zur Kandidatur ermuntert.
Doch die parteiinterne Gerichtsbarkeit regte sich nicht. Erst als sich Sayn-Wittgenstein im Februar dieses Jahres an das Stuttgarter Landgericht wandte, wies das Landesschiedsgericht die Klage ab. Dies will Sayn-Wittgenstein nun zunächst vom Bundesschiedsgericht der AfD überprüfen lassen und folgt damit der Anregung von Richter Albrecht Eißler. Er kann die Akten am Stuttgarter Landgericht wieder schließen. Tatsächlich greift die staatliche Justiz nur in Ausnahmefällen in parteiinterne Streitigkeiten ein. Parteien sollen staatsfrei sein. Nur wenn die Schiedsgerichte eigene Statuten oder rechtsstaatliche Grundsätze verletzen, kann geklagt werden.
Selbstzerfleischung schadet nur
Eißler hatte den Streitparteien zuvor intensiv ins Gewissen geredet. All dies „im Licht der Öffentlichkeit auszufechten, ist vor der Landtagswahl im nächsten Jahr nicht unbedingt die beste Eigenwerbung“. Eine „öffentliche Selbstzerfleischung“ helfe nicht bei der Erfüllung der politischen Aufgaben. Um der Fürstin den Klagerückzug zu ermöglichen, verzichtete die AfD-Spitze im Gegenzug auf ihre außergerichtlichen Kosten.
Beim nächsten Landesparteitag Ende des Monats könnte Sayn-Wittgenstein nun erneut ihr Glück versuchen. Ob sie dies plant, ließ sie offen. Der Landes-Co-Chef Emil Sänze schätzt ihre Chancen ohnehin gering ein. Daran ließ er vor dem Landgericht keine Zweifel. Sayn-Wittgenstein besitze allenfalls negative Prominenz. 2017 sei sie fast zur Bundeschefin gewählt worden, doch seither habe sich die Zahl der Mitglieder verdoppelt. „Die sind in der Historie der AfD nicht so bewandert.“ Hingegen will man beim Landesvorstand nicht vergessen. Das Verhalten Sayn-Wittgensteins mache ein neues Parteiausschlussverfahren wahrscheinlich.