Bürgermeister Thomas Noé Archiv- Foto: Straub

Strafanzeige: Deckungsschutzzusage vertagt / Drei Gremiumsmitglieder erklären sich für befangen

Starzach. Den Tagesordnungspunkt Deckungsschutzzusage bei Inanspruchnahme der kommunalen Rechtsschutzversicherung wollte Starzachs Bürgermeister Thomas Noé noch unbedingt vor Abbruch der Gemeinderatssitzung am Montag kurz nach 22.30 Uhr behandelt haben. Das Gremium war bereit dazu, doch dann musste der Punkt vertagt werden.

Es ging um die Strafanzeige der ZS-Fraktion wegen eines Grundstücksgeschäfts in der Herdererstraße in Felldorf zwischen der Gemeinde Starzach, vertreten durch Bürgermeister Noé, und der Eigentümerin. Der notarielle Kaufvertrag ist am 30. Januar 2020 abgeschlossen worden. Die ZS bezweifelte die Rechtmäßigkeit des Abschlusses, vor allem, was die Höhe des Kaufpreises betraf, und beantragte zuerst die Überprüfung des Grundstückskaufs durch die Kommunalaufsicht beim Landratsamt Tübingen.

Die Antwort kam am 21. November 2020 per Mail: Demnach bewertete die Kommunalaufsicht den Grundstückserwerb als rechtmäßig. 2021 stellten Mitglieder der Fraktion Zukunft Starzach Strafanzeige gegen Noé bei der Staatsanwaltschaft Tübingen, die allerdings das Ermittlungsverfahren einstellte. Die Fraktionsmitglieder ließen nicht locker. Sie legten Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ein, woraufhin die Staatsanwaltschaft Tübingen angewiesen wurde, das Ermittlungsverfahren wieder zu eröffnen.

Bürgermeister Noé hat am 14. August an den Fachanwalt Benjamin Chiumento von der Kanzlei Dr. Kroll und Partner die Strafprozessvollmacht erteilt. Die WGV Versicherungen baten um eine Deckungsschutzzusage wegen der Inanspruchnahme der kommunalen Rechtsschutzversicherung. Dafür ist nun die Zustimmung des Gemeinderats erforderlich. Das Gremium, so der Beschlussvorschlag der Verwaltung, sollte sich mit der Inanspruchnahme der Versicherung einverstanden erklären und feststellen, dass der Abschluss des Kaufvertrags im Jahr 2020 durch Noé im Zusammenhang mit dessen amtlichen Tätigkeiten stand.

Befangene Räte?

Bürgermeister Thomas Noé gab bei dem Tagesordnungspunkt den Vorsitz ab. Die Verwaltungsvorlage hatte Kämmerer Tobias Wannenmacher erstellt. Er wies darin ausdrücklich auf eine mögliche Befangenheit von Gemeinderäten hin, die die Strafanzeige gegen den Bürgermeister mitgetragen und das entsprechende Schreiben unterzeichnet haben. Es könne die Möglichkeit eines unmittelbaren Vor- oder Nachteils bestehen. Befangene Gremiumsmitglieder dürften an der Beratung nicht teilnehmen. Auswirkungen auf den Haushalt sah Wannenmacher nicht, da die Gemeinde einen jährlichen Versicherungsbeitrag zahle.

Hans-Joachim Baur (ZS) wollte eine nähere Erläuterung haben und wissen, ob Wannenmacher bei der Kommunalaufsicht die mögliche Befangenheit abgeklärt habe. Der Kämmerer hat nachgefragt, bekam aber, wie er mitteilte, keine eindeutige Antwort. Deshalb stelle die Verwaltung auch keine Forderungen, es sei vielmehr die Aufgabe des jeweiligen Gemeinderats, "eine Entscheidung für sich zu treffen".

Baur räumte ein, zu wenig Experte zu sein. "Ich erkläre mich sicherheitshalber für befangen", sagte er. Hubert Lohmiller (ZS) und Kornelia Lohmiller (damals ZS) schlossen sich dem an.

Damit ergab sich die Situation, dass der Gemeinderat beschlussunfähig war. Die Hälfte des Gemeinderats müsste am Tisch sitzen, was nicht mehr der Fall war, wie Wannenmacher feststellte. Krankheitsbedingt entschuldigt waren Michael Volk (BVS), Michael Rilling und Rolf Pfeffer (beide ZS), im Urlaub befanden sich Monika Obstfelder (BVS) und Stefan Schweizer (ZS). Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt. Hans-Peter Ruckgaber hätte gern beraten: "Ich habe eine Befangenheit nicht gesehen."