Zwei Normenkontrollanträge gegen Gebührensatzungen der Stadt Müllheim wurden abgewiesen (Symbolfoto). Foto: Monika Skolimowska/dpa

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim weist Normenkontrollanträge gegen Gebührensatzungen der Stadt Müllheim für die Jahre 2023 und 2024 ab.

Beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim sind insgesamt drei Normenkontrollverfahren gegen Gebührensatzungen zur Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung anhängig, in denen die Stadt Müllheim jeweils beklagt ist. Kläger sind untergebrachte Personen, die nach Angaben der Stadt im Hintergrund von ehrenamtlich tätigen Einwohnern aus Müllheim begleitet und beraten werden, heißt es in einer Mitteilung.

 

Zu den Normenkontrollsachen gegen die Satzungen der Jahre 2023 und 2024 sind der Verwaltung am Freitag die Urteile zugegangen. Der VGH hat beide Normenkontrollanträge abgewiesen; die Kosten der Verfahren haben die Kläger zu tragen. In den Entscheidungsgründen wird nach Darstellung der Stadt ausführlich dargelegt, dass die Ermessensentscheidung des Gemeinderats über die Gebührenhöhe keine rechtlich erheblichen Fehler aufweise.

Weiterhin anhängig ist das Normenkontrollverfahren gegen die Satzung für das Jahr 2025. Diese unterscheidet sich wesentlich von den Vorjahren: Die Gebühren werden nicht mehr je Quadratmeter Wohnfläche, sondern je Wohnplatz erhoben.

Ein Verfahren ist noch anhängig

Mit der Frage der Rechtmäßigkeit dieses Abrechnungsmaßstabs sowie der Gebührenhöhe im konkreten Fall wird sich der VGH in dem noch ausstehenden Verfahren zu befassen haben.

Bereits im Jahr 2023 war bei der Staatsanwaltschaft Freiburg in dieser Sache eine Strafanzeige gegen die Stadtverwaltung Müllheim eingereicht worden. Die Stadt Müllheim hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft Freiburg habe nach Prüfung keinen Anlass gesehen, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, heißt es in der Mitteilung der Verwaltung.