Ist da Fleisch drin? Immer mehr Schulmensen sagen Nein. Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

In baden-württembergischen Schulmensen wird immer öfter vegetarisches Essen serviert – vor allem aus Klimaschutzgründen. Ist das schon übergriffig?

Bei Oma hieß es noch: Gegessen wird, was auf den Tisch kommt. Doch das ist vorbei. Heute wird gemotzt und sogar geklagt. Eine Familie aus dem Raum Konstanz ist jetzt gegen die aus ihrer Sicht zu einseitig ausgerichtete Speisekarte in ihrer Schulmensa vor Gericht gezogen. Beim Verwaltungsgericht in Freiburg stellten die Eltern einen Eilantrag. Gemäß dem alten Kraftsportler-Motto „Nur Fleisch macht Fleisch“ wandten sie sich gegen den aus ihrer Sicht zunehmenden Zwang zu vegetarischer Kost. Statt Gemüsegulasch, veganes Curry und Grünkernbratling forderten sie für ihre Tochter täglich Schnitzel, Currywurst, Hackepeter oder Fischstäbchen.

 

Viermal in der Woche gibt es in der Kantine an der örtlichen Ganztagsschule ein Mittagessen, aber seit geraumer Zeit wird dort nur noch an einem Tag fleischhaltiges Essen serviert. Das ist ein allgemeiner Trend im Land, allerdings nicht aus finanziellen Erwägungen. Vor allem sprechen Klimaschutzgründe dafür, aber auch die Aussicht, die Bedürfnisse von Schülern aus unterschiedlichen Kulturkreisen einfacher unter einen Hut bringen zu können. Im Islam und im Judentum hängen viele Essensvorschriften mit der Zubereitung und dem Konsum von Fleisch zusammen. Halal oder koscher zu kochen, könnte den Ablauf in den Kantinen deutlich erschweren.

Bereits eine Eilbedürftigkeit der Klage konnte das Gericht nicht erkennen

Doch die klagenden Eltern aus Konstanz empfinden all das als übergriffig. Es müsse möglich sein, dass ihre Tochter jeden Tag in der Mensa Fleisch bekomme. Das Freiburger Verwaltungsgericht konnte ihnen nun trotzdem nichts anderes sagen als Oma. Bereits eine Eilbedürftigkeit der Klage konnte das Gericht nicht erkennen. Dass eine akute Mangelernährung des Kindes drohe, wie von den Antragstellern behauptet, sei „fernliegend“, urteilten die Richter (Az. 2 K 1477/25).

Auf die Diskussion, ob vegetarisches Essen nicht ohnehin gesünder ist, ließen sich die Juristen gar nicht erst ein. Sie verwiesen darauf, dass es den Eltern freistehe, zu den nicht von der Schulmensa abgedeckten Mahlzeiten für ein fleischhaltiges Nahrungsangebot zu sorgen, wenn sie dies für nötig hielten.

Die Eltern können Wurst- und Schinkenbrote schmieren.

Morgens, abends und am Wochenende sei dafür ausreichend Zeit. Zudem sei die Teilnahme am Schulessen nicht verpflichtend. Heißt: Die Eltern können Wurst- und Schinkenbrote schmieren und dem Kind in der Brotbox mit in die Schule geben. Generell komme dem Schulträger, also der örtlichen Gemeinde, bei der Bereitstellung und Ausgestaltung eines Mittagessens ein gewisser Gestaltungsspielraum zu, erklärten die Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Eltern können den Fall nun noch dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim auftischen. Ob die dortigen Richter es anders sehen als die Freiburger Kollegen, bleibt abzuwarten. In Freiburg kommt in den Schulmensen seit dem vergangenen Jahr übrigens überhaupt kein Fleisch mehr auf den Tisch.

Besser wäre es wohl, die Eltern würden den Fall aufgeben und sich mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Berlin trösten. Das hatte schon 2016 auf die Klage eines Vaters festgestellt, dass es auch keine Pflicht zur Bereitstellung veganer Speisen gibt. Extrawürste stehen in Schulmensen also generelle nicht auf dem Menüplan.