Richter Thüry (Mitte, mit Aufnahmegerät) steht am Mittwoch mit Vertretern des Verwaltungsgerichts, der Stadt, des Bauherren und der Klägerin auf der Wiese in Weilstetten, wo das Pflegeheim gebaut werden soll. Foto: Maier

Über die Klage betreffend die Baugenehmigung für das in Weilstetten geplante Pflegeheim hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen am Mittwoch verhandelt. Warum es für das Großprojekt – nach einer ersten Einschätzung – wohl gut aussieht.

Balingen-Frommern/Weilstetten - Die Anwohnerin Veronika Bodmer hatte die von der Balinger Stadtverwaltung im Jahr 2019 erteilte Baugenehmigung angefochten. Ihr Widerspruch beim Regierungspräsidium Tübingen brachte keinen Erfolg. Deshalb die Klage – zu der die 10. Kammer des Sigmaringer Verwaltungsgerichts unter dem Vorsitz von Richterin Fischer am Mittwoch zunächst in den Räumen der Frommerner Ortschaftsverwaltung tagte und sich später auch vor Ort die Gegebenheiten auf dem Baugrundstück zwischen Lochenbad, Lochenschule und den beiden Kindergärten anschaute. Den Beschluss in der Sache will die Kammer am Donnerstag bekannt machen.

 

Formelle und materielle Rügen

Bodmers Rechtsanwalt Fuhrmann brachte sowohl formelle wie materielle Mängel gegen die Baugenehmigung vor. So zweifelte er etwa die Zuständigkeit des Balinger Bauamts an – es handele sich um einen "Bestellbau". Die Stadt hätte seiner Meinung nach als Eigentümerin der Fläche über die Genehmigung nicht entscheiden dürfen, da ein erhebliches Eigeninteresse vorgelegen habe. Baudezernent Michael Wagner konterte, dass, wenn man diesem Argument folge, die Stadtverwaltung nur noch wenige Baugenehmigungen ausstellen dürfe.

War Anhörung korrekt?

Ein rechtliches Scharmützel gab es zudem zur Frage, ob die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgte Nachbarschaftsanhörung formal korrekt erfolgt ist. Fuhrmann war der Ansicht, dass die Rechtbehelfsbelehrung fehlerhaft gewesen sei. Fraglich blieb zunächst auch, ob Bodmer das Schreiben erhalten hatte – der Weilstettener Ortsvorsteher Wolfgang Schneider wollte dem Gericht die Zustellbescheinigung am späten Nachmittag noch nachreichen. Zusätzlich zur üblichen Anhörung hatte die Stadt 2019 auch einen Erörterungstermin veranstaltet.

Entscheidend: Fragen des Nachbarschutzes

Entscheidender in der Sache und für den Ausgang des Verfahrens ist derweil die Frage, ob das Pflegeheim, das mit drei Geschossen und einer Länge von 50 Metern auf der bislang grünen Wiese errichtet werden soll, die Rechte Bodmers beeinträchtigt – Stichwort: Nachbarschutz, Gebot der Rücksichtnahme.

Das Besondere in diesem Fall: Das Bodmer-Grundstück grenzt nicht direkt an das Pflegeheim-Grundstück an. Dazwischen fließt der Lochenbach. Von dem geplanten Gebäude bis zum Bodmer-Haus sind 38 Meter Abstand, zum Grundstück 30 Meter. Obwohl das Pflegeheim zweifellos lang ausfallen solle, obwohl es mit vier Geschossen auch hoch werde, dränge sich eine "optisch erdrückende Wirkung" auf diese Distanz nicht auf, so Richter Thüry.

Hydrant wohl übersehen

Gerügt hatte Bodmer, die mit ihrer Familie auf der gegenüberliegenden Seite des Lochenbachs lebt, zudem die Hochwasserproblematik: Bodmer befürchtet, dass durch den Neubau und die damit verbundene Versiegelung des Bodens der Abfluss von Regen erschwert wird – mit Folgen für ihr Grundstück. Der Lochenbach schwelle bei Starkregen ohnehin schon stark an, künftig vielleicht noch stärker. Baudezernent Wagner sagte dazu, dass aufgrund des Flachdachs des geplanten Pflegeheims und zweier Sickermulden eine Verschärfung der Hochwassersituation auszuschließen sei. Das Baugrundstück selbst liegt nicht im Überschwemmungsgebiet, das Gericht ließ zur Frage, ob sich ein Verstoß gegen die Rücksichtnahme ergebe, durchblicken: wohl eher nicht.

"Löschwasser ausreichend verfügbar"

Strittig ist auch das Thema Brandschutz: Dieser sei, führte Bodmers Anwalt Fuhrmann an, nicht ausreichend gewährleistet. Das habe ein von ihrer Mandantin beim früheren Balinger Feuerwehrkommandanten Johannes Frank in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben. Kritisch ist demnach insbesondere die Löschwasserverfügbarkeit. Dieser Punkt war indes schnell abgehakt: Offenbar wurde ein in der Baugenehmigung beschriebener zusätzlicher Hydrant schlicht übersehen, dessen genaue Lage mittlerweile festgelegt ist. Löschwasser, so Wagner, sei in ausreichendem Maß verfügbar. Ob das Thema Brandschutz überhaupt ein Nachbarschutz-Thema sei, sei zudem sehr zweifelhaft: Immerhin liege das Bodmersche Grundstück weit, das Wohnhaus sogar noch weiter vom geplanten Pflegeheim-Gebäude entfernt. Und dazwischen fließe der Lochenbach. Falls es im Pflegeheim brennen sollte, sei es sehr unwahrscheinlich, dass die Flammen über diese Distanz übergreifen könnten.

Belästigung durch Licht?

Ein weiteres Thema, das Fuhrmann im Namen von Veronika Bodmer vorbrachte, waren die Lichtemissionen: Zum einen der Lärm, der vom künftigen Pflegeheim ausgeht, vor allem aber die Belästigung durch das Licht. In den Zimmern seien die Lampen auch nachts an, sie werde wohl keine Dunkelheit mehr haben, sagte Bodmer. Erschwerend komme hinzu, dass der natürliche Sichtschutz – die Bepflanzung entlang des Lochenbachs – gerade auf Höhe ihres Hauses unterbrochen sei, dort fehle ein hoher Baum. Baudezernent Wagner sowie der Rechtsanwalt Oerder als Vertreter des Bauherrn, der Ten Brinke-Gruppe, wiesen derweil darauf hin, dass in den Zimmern die Lichter nicht rund um die Uhr angeschaltet seien. Auch die Bewohner des Pflegeheims hätten, so Wagner, ein "Recht auf Nachtruhe". Zudem sei fraglich, ob das Thema Licht überhaupt behandelt werden dürfe – schließlich habe Bodmer es im Rahmen der Anhörung nicht genannt. Es jetzt vorzubringen, dafür sei es zu spät.