Das Landgericht Offenburg hatte Suleiman A. – hier an einem der Prozesstermine – im Frühjahr 2019 frei gesprochen, da er aufgrund einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig war. Es ordnete jedoch seine Unterbringung in einer Psychiatrie an. Foto: Armbruster

Suleiman A., der 2018 im Wahn einen Offenburger Hausarzt erstach und derzeit in einer Psychiatrie untergebracht ist, will in Deutschland bleiben. Sein Betreuer hat gegen eine Ausweisungsanordnung des Regierungspräsidiums Freiburg Klage eingereicht.

In der Sache muss das Verwaltungsgericht Freiburg entscheiden – wann das der Fall sein wird, ist jedoch unklar. „Ein Verhandlungstermin ist derzeit nicht absehbar“, erklärte Klaus Döll, vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht, auf Anfrage unserer Redaktion. „Angesichts der Vielzahl älterer Verfahren, in denen es zum Teil ebenfalls um die Ausweisung von Straftätern geht, spricht einiges dafür, dass die mündliche Verhandlung nicht mehr im Laufe des Jahres 2023 stattfinden kann.“