Das Verwaltungsgericht Freiburg hat über den Wegfall von Parkplätzen in Freiburg-Wiehre entschieden. Foto: Alexander Blessing

Ein Anwohner klagt gegen wegfallende Parkplätze. Das Verwaltungsgericht Freiburg weist die Klage ab.

Wer im Stadtteil Wiehre in Freiburg einen Parkplatz sucht, muss Zeit und Geduld mitbringen: Das altehrwürdige Villenviertel stammt eben aus einer Zeit, als Autos im Leben der Freiburger noch keine Rolle spielten. Entsprechend eng geht es zu. So zum Beispiel in der Reichsgrafenstraße, wo bis vor einem Jahr auf beiden Straßenseiten bewirtschaftete Parkplätze eingerichtet waren, bei denen es seit Jahrzehnten geduldet wurde, dass Autos auch teilweise auf dem Gehweg stehen.

 

Doch dann erließ die Stadt eine Anordnung zur verkehrsrechtlichen Neuordnung des Parkraums: mehr Platz für Fußgänger, keine Autos mehr auf dem Gehsteig und Parkplätze nur noch auf einer Straßenseite auf der Fahrbahn am Straßenrand.

Gericht bestätigt Ansicht der Stadt

Dagegen klagte nun ein Anwohner und zog mit dem Argument vors Verwaltungsgericht, dass die bisherige Parkplatzregelung für ihn und die Menschen in der Wiehre unverzichtbar sei. Die Stadt habe bei ihrer Entscheidung nicht alle bestehenden Interessen ausreichend gegeneinander abgewogen und gewichtet.

Das Gericht sah das anders und wies die beiden Klagepunkte gegen das nun herrschende einseitige absolute Halteverbot in der Reichsgrafenstraße und gegen das Verbot des jahrelang geduldeten Gehwegparkens ab.

Eine Berufung wurde nicht zugelassen. Sollte der Kläger, der in einer Parallelstraße der Reichsgrafenstraße wohnt, dennoch Rechtsmittel einlegen wollen, müsste er zunächst eine Zulassung der Berufung einklagen. Dafür gelten die juristischen Hürden allerdings als hoch. Die neugeregelte Parkraumgestaltung durch die Stadt in diesem Teil der Wiehre dürfte damit Bestand behalten.