Die Elterngebühren für die Kitabetreuung in Althengstett sorgten jüngst für reichlich Diskussionsstoff. Foto: Oliver Berg/dpa

Eltern müssen für die Betreuung ihrer Sprösslinge ab 1. Januar um einiges tiefer in die Tasche greifen.

Nachdem der Beschluss über die Anpassung der Kitagebühren nach Intervention der Elternbeiräte in der Oktober-Sitzung vertagt wurde, trafen sich Elternvertretung und Verwaltung zum klärenden Gespräch. Die Verwaltung hat die Kalkulation der Gebühren und die zwingenden Gründe, die zur deutlichen Anpassung nach oben führen, dabei erläutert. Einstimmig wurde die Erhöhung der Elternbeiträge wie vorgesehen nun am Mittwoch vom Gemeinderat beschlossen.

 

Walter Koch von der Gemeindekasse ging noch einmal auf die Gründe ein, die zu der deutlichen Erhöhung der Kitagebühren führen. So mussten in allen fünf Kitas stellvertretende Hausleitungen installiert werden und es brauchte zusätzliche hauswirtschaftliche Kräfte, um die Betreuungsqualität zu sichern. Auch die von der Elternschaft geforderten Betreuungsangebote (35 und 40 Stunden im U3-Bereich sowie bis zu 40 beziehungsweise bis zu 50 Stunden im Ü3-Bereich) wirken sich auf die Kostenstruktur und somit auf die Gebührenhöhe aus. Mit der vorgeschlagenen Anpassung erreiche man einen Kostendeckungsgrad von knapp elf Prozent, so Koch, der könne im nächsten Jahr jedoch schon wieder niedriger sein. Ein Betreuungsplatz verursache der Verwaltung Kosten zwischen 13 000 und 15 000 Euro pro Jahr.

Beispiele

Durch die beschlossene Anpassung bezahlen Eltern in der U3-Betreuung bei einem Kind in der Familie ab dem 1. Januar 2025 für 31 Stunden 280 Euro statt bisher 240 Euro, für eine Betreuung an 36 bis 40 Stunden sind statt bisher 440 Euro dann 510 Euro fällig. In der Regelkindergarten-Betreuung (Ü3) bei einem Kind in der Familie und bis zu 30 Stunden erhöht sich der Beitrag von bisher 120 Euro auf 140 Euro. Für eine Betreuung an 41 bis zu 50 Stunden steigt die Gebühr von 320 Euro auf 370 Euro.

Mehrlingsrabatt entfällt

Ab 1. Januar 2025 entfällt auf ausdrücklichen Wunsch aus dem Elternbeirat der Mehrlingsrabatt, weil er Eltern, die zwei oder mehr Kinder unterschiedlichen Alters in der Betreuung haben, benachteilige. Außerdem werden künftig bei Überziehung der Betreuungszeit je angefangener Viertelstunde die anteiligen Kosten der gebuchten Betreuungszeit in Rechnung gestellt. Je nach Betreuungsmodell sind das zwischen fünf und 15 Euro pro Viertelstunde, machte Koch deutlich. Diese „Strafgebühr“, wie sie Bürgermeister Rüdiger Klahm nannte, werde einstimmig vom Elternbeirat mitgetragen. Weiter haben Eltern die Möglichkeit, das aktuelle Betreuungsmodell ihrer Kinder im Rahmen der Gebührenanpassung zu wechseln.

Stimme aus dem Gemeinderat

„Ich kann mit der Anpassung im großen Ganzen mitgehen, auch wenn’s als Sozialdemokrat weh tut,“ sagte Lothar Kante, „es ist jedoch grundsätzlich unsere Entscheidung, ob wir eine familienfreundliche Kommune sein wollen“. Es gehe nicht nur um die sozial schwachen Familien, die bei den Gebühren Unterstützung bekommen, sondern auch um die einkommensschwachen, die das selbst stemmen müssten. Weiter betonte er, dass die Landesverbände die Erhöhungen nicht vorgeben, sondern nur empfehlen, „wir müssen dem nicht nachkommen, aber wir werden zähneknirschend zustimmen.“

Gesprächsangebot

In einem Elternbrief, der bereits in Arbeit ist, werden die Ergebnisse aus dem Gespräch mit den Elternvertretern sowie die neue Gebührensatzung zusammengefasst. Damit kommt die Verwaltung dem Wunsch der Eltern nach künftiger offener Kommunikation nach.

Die Verwaltung will jeweils zum Ende eines Kindergartenjahres künftig im Juni oder Juli mit den Elternvertretern wieder das Gespräch suchen „und Anfang Oktober sagen wir, wie wir nötige Anpassungen sehen.“ Würden die Beiträge „lieber jedes Jahr ein bissle“ angepasst als nach mehreren Jahren in einem großen Schritt, sei das für die Eltern besser planbar, habe er aus dem letzten Gespräch ebenfalls mitgenommen, so Klahm.