Im Streit zwischen der Stadt VS und dem Kita-Betreiber Kikripp wurde Anzeige gegen Oberbürgermeister Jürgen Roth erstattet. Was hinter dem Vorwurf steckt.
Der Streit zwischen der Stadt Villingen-Schwenningen und dem Kita-Betreiber Kikripp hat eine ungewöhnliche Wendung genommen: Gegen Oberbürgermeister Jürgen Roth wurde Anzeige erstattet. Das bestätigten die Ermittlungsbehörden auf Anfrage unserer Redaktion.
Das erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt Johannes-Georg Roth im Namen der Staatsanwaltschaft Konstanz. Es habe sich seinen Angaben zufolge um eine „knappe Anzeige gegen den Oberbürgermeister und weitere Verantwortliche der Stadt Villingen-Schwenningen“ gehandelt, „die pauschal auf Zeitungsberichte Bezug nahm und den Vorwurf der Untreue in den Raum stellte“. In diesem Zuge habe die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen aufgenommen. „Dies deshalb, weil ein missbräuchlicher Umgang mit öffentlichen Geldern zumindest behauptet wurde“, so Roth.
In der Folge hätten sich die Ermittlungsbehörden Auskünfte beim Verwaltungsgericht und bei der Stadtverwaltung eingeholt. Danach hätten sich keine Anhaltspunkte ergeben, „dass Verantwortliche der Stadt Villingen-Schwenningen Vermögensbetreuungspflichten zum Nachteil der Kommune verletzt hätten“ – und erst recht nicht für „eine vorsätzliche Verletzung einer solchen Pflicht“. Der Leitende Oberstaatsanwalt erklärt, dass daher kein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei. Hintergrund sei vielmehr der Streit vor dem Verwaltungsgericht.
Auch die Stadtverwaltung gibt sich transparent: Pressesprecherin Madlen Falke erläutert, dass nicht nur Roth, sondern auch die Rechtsamtsleiterin Karin Feger angezeigt worden sei. Demnach habe die Kriminalpolizei Rottweil Mitte Februar Kontakt mit der Stadt aufgenommen und Fragen zu den rechtshängigen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gestellt.
„Anzeige wegen Untreue völlig abwegig“
Offenbar beruht der Vorwurf auf der Annahme, die Verantwortlichen würden Ansprüche gegen den Kita-Betreiber nicht konsequent verfolgen. Tatsächlich habe die Stadt jedoch Rückforderungen eingeklagt.
„Aktuell sind das zwei Zahlungsklagen der Stadt auf Rückerstattung zu viel gezahlter Zuschüsse zu den Betriebskosten und eine Zahlungsklage der Kikripp auf Nachzahlung angeblich zu wenig gezahlter Zuschüsse“, erläutert Falke. Für die Stadtverwaltung ist, wie Pressesprecherin Madlen Falke erklärt, klar: „Eine Anzeige wegen Untreue in diesem Fall völlig abwegig, denn die Stadt verfolgt die Rückzahlung der überzahlten Zuschüsse mit Nachdruck“.
Vermögensbetreuungspflicht nachgekommen
Mehrere Forderungen von Seiten der Kikripp, auf Ansprüche zu verzichten oder einen Vergleich anzustreben, seien von Seiten der Stadt aus Gründen der Vermögensbetreuungspflicht für fremdes Vermögen immer zurückgewiesen worden. Die Rückforderungsansprüche aus den Jahren 2018 bis 2023 in Höhe von 1,3 Millionen Euro habe man vor Gericht eingeklagt, „was belegt, dass die damit befassten Mitarbeiter ihrer Vermögensbetreuungspflicht nachgekommen sind“, so Falke, die betont: „Die erhobenen Vorwürfe des Anzeigenerstatters sind haltlos.“
Wer die Anzeige erstattet hat, ist bislang unklar. Der Kita-Betreiber Kikripp weist eine Beteiligung ausdrücklich zurück, wie Prokurist Marius Neiniger auf Anfrage unserer Redaktion erklärt. Vielmehr führt er ins Feld, dass insbesondere die Stadtverwaltung ein Ermittlungsverfahren gegen die Kikripp-Geschäftsführerin Marisa Faißt-Neininger angestrebt habe. Hintergrund sind offenbar ihre Aussagen, die Kikripp müsse Insolvenz anmelden, sollte die Stadt die Abschläge nicht erhöhen. Insolvenz haben die Kita-Betreiber bislang nicht anmelden müssen.
Laut Angaben der Stadtverwaltung läuft das Strafverfahren weiterhin. „Nach Erkundigung bei Gericht gibt es jedoch noch keinen aktuellen Sachstand“, erklärt Madlen Falke.