Bei der Gemeinderatssitzung im Kurhaus waren wieder etliche Eltern unter den Zuhörern. Foto: Kugel

Jetzt steht fest, wie die Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Bad Herrenalb in den nächsten zwei Jahren aussieht.

Als im vorigen Monat der Tagesordnungspunkt „Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen“ auf der Tagesordnung der Bad Herrenalber Gemeinderatssitzung stand, war die Resonanz groß. Im Vorfeld gab es eine Online-Petition und einen offenen Brief, der auf die Folgen der geplanten Erhöhung einging.

 

Lösung finden

Die Verwaltung schlug zur sukzessiven Erreichung eines Gesamtdeckungsgrades von 20 Prozent (ohne Berücksichtigung der Zuweisungen aus Land und Bund) eine Kostensteigerung der einzelnen Gebührentatbestände zwischen 13,1 Prozent (Ü3 – verlängerte Öffnungszeiten/VÖ) und 43,8 Prozent (U3 – VÖ) vor. Doch schnell war im proppenvollen Sitzungssaal klar, dass es hierfür keine Mehrheit geben wird. Das Gremium war sich einig: Der Arbeitskreis Kindertagesstätten und die Elternbeiräte sollen sich zusammensetzen und eine Lösung finden.

Angepasst In der Gemeinderatssitzung am Mittwochabend wurde im Kurhaus erst gar nicht über den angepassten Verwaltungsvorschlag abgestimmt.

In der Vorlage war hierzu zu lesen: In der Sitzung des Arbeitskreises Kindergarten am 7. November habe man sich unter anderem dafür ausgesprochen, die bisherige Staffelung beizubehalten. Die Kalkulation sowie die Satzungsänderung seien vor diesem Hintergrund auf eine Beibehaltung der bisherigen Sozialstaffelung angepasst worden. Um den von der Verwaltung eingangs eingebrachten Kostendeckungsgrad von 17,73 Prozent beizubehalten, „wurden die vorgeschlagenen Gebührensätze für den Verwaltungsvorschlag entsprechend angepasst“. Der noch in der ersten Beratungsrunde aufgeworfene Vorschlag, die Sozialstaffelung nach dem sogenannten „Badischen Modell“ zu gestalten – also nach der Anzahl der Kinder im Kindergarten und nicht mehr (wie bisher) nach der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren innerhalb der Familie – habe sich in der Sitzung des Arbeitskreises nicht durchsetzen können.

Die Verwaltung schlage zur sukzessiven Erreichung eines Gesamtdeckungsgrades von 20 Prozent (ohne Berücksichtigung der Zuweisungen aus Land- und Bund) nunmehr eine Kostensteigerung der einzelnen Gebührentatbestände zwischen 15,5 Prozent (Ü3 – VÖ) und 51,2 Prozent (U3 – VÖ) vor.

Gemeinsamer Vorschlag Der Arbeitskreis habe sich letztlich auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen können, „wonach die Gebühren der U3-Betreuung ausgehend vom bisherigen Gebührensatz um zehn Prozent sowie die Gebühren für die Ü3-Betreuung um 7,5 Prozent steigen sollen.

Im Übrigen habe sich der Arbeitskreis weiterhin gegen die Erhöhung des Essensgeldes wie von der Verwaltung vorgeschlagen ausgesprochen.

Als eigenen Vorschlag habe man eine Erhöhung um 8,5 Prozent und damit auf 38 Euro für Kinder unter drei Jahren und 76 Euro für Kinder über drei Jahren erarbeitet.

Gesamtkostendeckung: 14,98 Prozent

Rund 677 000 Euro Der Vorschlag des Arbeitskreises strebe eine Gesamtkostendeckung (ohne Berücksichtigung der Finanzausgleichsgesetz-Zahlungen) in Höhe von 14,98 Prozent an und würde damit die erwartbaren Einnahmen aus Elternbeiträgen auf jährlich rund 677 000 Euro reduzieren.

Damit sei der Vorschlag des Arbeitskreises von allen Modellen am weitesten von der empfohlenen aber auch selbst gesteckten Zielmarke der 20-Prozent-Kostendeckung entfernt. Zur Erinnerung: Bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenerhöhung ging man von jährlichen Erträgen in Höhe von 801 000 Euro aus. Auch die bereits in vergangenen Jahren durch den Gemeinderat angemahnte stärkere Berücksichtigung der höheren Kosten innerhalb der U3-Betreuung bei der Gestaltung der Gebühren finde kaum Berücksichtigung, so die Verwaltung. So liege der Kostendeckungsgrad für 1-Kind-Familien für die U3-VÖ-Betreuung bei 21,28 Prozent, bei der Ü3-VÖ-Betreuung bei 26,93 Prozent beziehungsweise bei der Ü3-Ganztagesbetreuung bei 24,12 Prozent.

16 Jastimmen Andreas Nofer (CDU) wies in der Aussprache darauf hin, dass der Arbeitskreis zu einem Ergebnis gekommen sei. Und diesem Vorschlag sollte das Gremium nun auch folgen. Mehre Sitzungen seien immerhin nötig gewesen. Wobei Bürgermeister Klaus Hoffmann meinte, dass der Stadtkämmerer „nicht so glücklich darüber ist“, was zu Papier gebracht worden sei.

Letztendlich gab es 17 Ja- und vier Neinstimmen sowie eine Enthaltung.

Übrigens: Bereits zu Beginn der Sitzung meldeten sich Eltern bei „Einwohnerfragen“ zu Wort. Wobei es auch ein Dankeschön für die Arbeitskreis-Beteiligten gab.

Arbeitskreis

Protokoll
Wie im Protokoll des Arbeitskreises Kindertagesstätten zu lesen ist, solle auch die Staffelung wie bisher für vier Kindern einer Familie bleiben. Der Grund: Momentan seien nur vier Familien mit vier Kindern im Kindergarten gemeldet. Bei der Essensgeld-Diskussion habe Hauptamtsleiterin Ilona Störner-Meier mitgeteilt, dass die Zubereitung des Mittagessens durch die Hauswirtschaftskraft nicht günstiger wäre. Eine Portion für ein Ü3-Kind koste bei Apetito 2,36 Euro. Die vorgeschlagenen Beiträge in Höhe von 76 Euro für Jungen und Mädchen über drei Jahren und 38 Euro für Kinder unter drei Jahren seien mit zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen worden. Einstimmig hingegen habe man dem Vorschlag, die U3-Betreuung ausgehend vom bisherigen Gebührensatz um zehn Prozent sowie die Gebühren für die Ü3-Betreuung um 7,5 Prozent zu erhöhen, zugestimmt.