Der Kirchheimer Modehändler Ralf Gerber klagt dagegen, dass er Coronahilfen zurückzahlen muss. Der ehrenamtliche Lokalpolitiker hat den Glauben in die Wirtschaftspolitik verloren. Sein Fall betrifft auch Tausende Händler im Land.
Diese Märztage vor vier Jahren hat Ralf Gerber längst nicht vergessen. 20 Jahre lang führte er mit seiner Frau das Männermodengeschäft in der Kirchheimer Fußgängerzone, als es in der beginnenden Coronapandemie am 18. März schließen musste. „Das war außerhalb meiner Vorstellungskraft, dafür gab es keine Blaupause“, erinnert er sich. In seinem „ersten Corona-Albtraum“ fiel der Umsatz auf null, während die Altstadt bis zum Ende des Lockdowns Anfang Mai oft wie ausgestorben wirkte. Die Waren, die Gerber im Sommer zuvor bestellt hatte, musste er danach in kürzester Zeit verkaufen.
Der Super-GAU aber folgte, als ab Dezember 2020 die Geschäfte nochmals schließen mussten, dieses Mal monatelang. Die Herbst- und Wintermode verstaubte, die 20 Beschäftigten gingen in Kurzarbeit, die Kosten für Miete und die Versicherungen liefen aber weiter. In dieser Zeit bot der Staat die so genannten Überbrückungshilfen an – vergleichsweise großzügig und unbürokratisch, in einer bisher unerreichten Dimension. Sie retteten manchen Händler vor der Geschäftsaufgabe, oft sicherten sie Arbeitsplätze.
Jahre danach aber wünscht sich mancher Händler, er hätte den Laden besser geschlossen oder Beschäftigte entlassen, als die Überbrückungshilfen beantragt. 276 000 Anträge wurden einst im Südwesten bewilligt, bisher musste jedes dritte Unternehmen Hilfen zurückzahlen – die meisten Unternehmer hatten wohl kaum damit gerechnet. Zehntausende andere hatten bis vor einer Woche noch gar nicht ihre obligatorische Endabrechnung bei der L-Bank zur Prüfung eingereicht. Andere bangen noch: Bisher hat die L-Bank lediglich jede sechste Schlussabrechnung der Coronahilfen final beschieden.
„Das sorgt in der gesamten Branche für Verdruss“
Schon jetzt sorgt bei den Händlern ein Punkt im Prüfungsverfahren für großen Unmut und Widerstand: Gibt es in der näheren Verwandtschaft weitere Unternehmer, könnten die Coronahilfen wieder gestrichen werden. „Diese Ungerechtigkeit geht mir gegen den Strich“, sagt Ralf Gerber, der wie potenziell Zehntausende Händler in Baden-Württemberg davon betroffen ist. „Das sorgt in der gesamten Branche für Verdruss.“
Die Händler erzürnt, wie die L-Bank und andere Prüfungsstellen nach Vorgabe des Bundes einen komplizierten Paragrafen im EU-Beihilferecht auslegen: Unternehmer mit familiären Verbindungen werden in der Regel als Unternehmerverbund gesehen, wenn sie auf demselben oder auch nur auf benachbarten Märkten tätig sind. Da würde es nicht einmal etwas nutzen, wenn sich zwei Cousins spinnefeind wären.
Als Folge verändern sich die Umsatzeinbrüche, deren Höhe für die Coronahilfen ausschlaggebend sind, weil die Erlöse zweier Firmen summiert werden. Oder die Kompensation von Fixkosten wie Mietzahlungen fällt weg, wie es auch bei Gerber der Fall ist.
Die Fischer Moden GmbH, die je zur Hälfte Ralf Gerber und seiner Frau gehört, hat die Räume gemietet – in jener Immobilie, die Ralf Gerber wiederum als Einzeleigentümer hält und in die er regelmäßig investieren muss. „Dadurch liegt keine Betriebsaufspaltung vor, das ist entscheidend“, betont Gerber. Solche Mietmodelle innerhalb der Verwandtschaft seien im familiären Mittelstand nicht unüblich und würden seit Jahrzehnten von den Finanzämtern akzeptiert, sofern der marktübliche Mietzins bezahlt werde, betont man auch beim Handelsverband.
„Man legt die EU-Definition aus, wie man Lust hat – zum Nachteil des Mittelstandes und von Familien in Deutschland. Die Arbeit der Händler wird nicht wertgeschätzt. Das ist in der Branche unisono die Meinung“, klagt Gerber und spricht von einer „groben Wettbewerbsverzerrung“: „Mein Mitbewerber bekommt seine Miete erstattet, weil es keine familiären Verbindungen gibt.“
„Ich kämpfe jetzt wie ein Bär“
Seit 25 Jahren engagiere er sich in der Lokalpolitik, seit 24 Jahren sitze er für die Freien Wähler im Kirchheimer Gemeinderat, sagt Gerber. Immer habe er auch unpopuläre Maßnahmen verteidigt, wenn sie notwendig waren. „Aber in diesem Fall fehlt mir selbst das, das macht mir persönlich zu schaffen – ich kämpfe jetzt wie ein Bär.“
Konkret kämpft Gerber um eine Summe „im hohen fünfstelligen Bereich“, die für eine der Coronahilfen – die so genannte Überbrückungshilfe III – nicht bewilligt wurde. Das teilte ihm die L-Bank 13 Monate nach Eingang des Antrags im September 2022 mit. Kurz darauf legte Gerber Widerspruch ein, den die L-Bank drei Monate darauf zurückwies. Gerber machte sich auf die Suche nach einem Anwalt, der sich mit dem komplexen Thema Fördermittel und Überbrückungshilfen auskennt. Im Juni vergangenen Jahres reichte dieser beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage ein. Seitdem verfolgen auch viele andere Modehändler, was sich aus der Klage ergibt.
In den vergangenen neun Monaten hat Gerber aber nichts mehr gehört – die Verwaltungsgerichte im Land sind derzeit ohnehin überlastet. Wie Tausende andere Unternehmer auch wird Gerber wohl seine Schlussabrechnung für die Coronahilfen einreichen, obwohl noch offen ist, ob die Miete nun verrechnet wird oder nicht. Eigentlich liefe die Frist bis Ende des Monats ab, am Donnerstag wurde sie überraschend auf Ende September verlängert. Ein Grund ist, dass bundesweit noch rund 400 000 Schlussabrechnungen fehlen, davon Zehntausende aus Baden-Württemberg.
Das ist ein weiterer Hinweis, dass sich die Abrechnungen und damit die Debatte um die Coronahilfen noch lange hinziehen wird. Berücksichtigt man die Widersprüche, könnten nach Einschätzung von Anwälten noch einige Jahre vergehen. Noch mehr Zeit muss man im Fall von Klagen rechnen.
Ausgenutzt, weil viele Händler abwarteten, was mit seiner Klage passiere, sieht Gerber sich nicht. Er sei „dankbar“, wenn er anderen helfen könne, meint er. Aufgeben werde er nicht, er werde sich weiter vor Gericht wehren. „Ich mache das, bis ich unterliege. Das bin ich den drei Generationen vor mir schuldig, die dieses Haus durch schwerste Zeiten gebracht haben.“