Die SSB muss an dem Sonderfahrplan zum Kirchentag in Stuttgart festhalten. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Der Betriebsrat der Stuttgarter Straßenbahnen wollte nicht, dass es zum Kirchentag einen Sonderfahrplan gibt. Nun hat ein Gericht entschieden, dass der Fahrplan bestehen bleibt.

Stuttgart - Der Betriebsrat der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) konnte sich nicht durchsetzen: Sein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den Sonderdienstfahrplan zum Kirchentag wurde abgelehnt. Das Arbeitsgericht Stuttgart begründete die Entscheidung am Dienstag damit, dass keine wesentlichen Nachteile für die Belegschaft bei der Durchführung der Dienstpläne zu befürchten seien. Dagegen überwiege das Interesse der SSB, das hohe Fahrgastaufkommen zu bewältigen.

Rund 250 000 Besucher werden zum Deutschen Evangelischen Kirchentag in der Landeshauptstadt vom 3. bis zum 7. Juni erwartet. Eine einstweilige Verfügung hätte womöglich zu massiven Engpässen im Stadtbahnverkehr geführt.

Der Betriebsrat der SSB hatte den Fahrplan zum Kirchentag angegriffen, da dieser nicht die benötigte Zustimmung des Betriebsrats erhalten hatte. Laut Gericht reichte aber diese Verletzung des Beteiligungsrechtes des Betriebsrats nicht für eine einstweilige Verfügung aus.