Die Evangelische Gemeinde Fürnsal und Dornhan fusionieren zum 1. Januar 2025. Bei Informationsveranstaltungen in den beiden Orten wurde deutlich, wie das gemeinsame Miteinander aussehen wird.
„Liebe Gemeindeglieder aus Dornhan und Fürnsal, vom Aischfeld, aus Busenweiler, aus Gundelshausen, aus Bettenhausen und Leinstetten und vom Kaltenhof“, eröffnete Pfarrer Christoph Gruber seine Erklärung.
„Wir haben alle Beschlüsse einstimmig gefasst“ beschrieb er die Arbeit in den Kirchengemeinderatsgremien.
Fürnsaler Räte werden nachgewählt
Die Kirchengemeinde wird nach der Verfügung des Oberkirchenrats den Namen „Evangelische Kirchengemeinde Dornhan“ tragen. Eine Ortssatzung regelt die strukturelle Aufstellung der Gemeinde. Die Geschäftsordnung der Pfarrämter legt fest, wie das Zusammenspiel der beiden Pfarrer bis zur Auflösung der Pfarrstelle Fürnsal, die spätestens bis 2030 erfolgen soll, gestaltet wird. Ein drittes Dokument ist die Gottesdienstlandschaft, die beschreibt, wann und wo welche Gottesdienste gefeiert werden.
Die Evangelische Kirchengemeinde Dornhan ist Rechtsnachfolger der Ev. Kirchengemeinde Fürnsal, was Anstellungen und Verträge betrifft. Um den Übergang zu erleichtern, werden die bisherigen Kirchengemeinderäte aus Fürnsal im Januar 2025 in den neuen Kirchengemeinderat Dornhan nachgewählt.
Zweimal 50 Prozent
Durch die Ortssatzung ist festgelegt, wie der am 30. November 2025 neu zu wählende Kirchengemeinderat zusammengesetzt ist. Dann müssen von den zehn Mitgliedern mindestens zwei Vertreter aus Fürnsal und weitere zahlenmäßig festgelegte Mitglieder aus den anderen Teilorten kommen.
In der Geschäftsordnung steht, dass Pfarrer Andreas Heid ab dem neuen Jahr weiterhin, dann mit 50 Prozent Stellenanteil, für den bisherigen Gemeindebezirk mit Fürnsal, Bettenhausen und Leinstetten mit Kaltenhof zuständig ist. 50 Prozent Dienstauftrag wird er außerhalb der Kirchengemeinde Dornhan übernehmen.
Gottesdienste im Doppeldienst
Pfarrer Gruber übernimmt die Geschäftsführung der gesamten Kirchengemeinde und hat seinen Zuständigkeitsbereich wie bisher für Dornhan, Aischfeld, Busenweiler und Gundelshausen. Der Konfirmandenunterricht ist zukünftig gemeinsam.
Für viele der interessanteste Punkt der Versammlungen war das neue Gottesdienstmodell, das aus zwei Teilen besteht. Der Grundordnung für die wöchentlichen Sonntage und einem Plan für die Feiertage. Die Grundordnung sieht vor, dass am ersten und dritten Sonntag im Monat um 9.30 Uhr in Dornhan und um 10.30 Uhr in Fürnsal Gottesdienste stattfinden, die von einem Pfarrer im Doppeldienst gehalten werden.
Planung sorgt für Verlässlichkeit
Am zweiten und vierten Sonntag im Monat ist um 9.30 Uhr Gottesdienst in der Stadtkirche Dornhan. Wichtig ist für alle, die den Gottesdienst in Dornhan besuchen: ab 1. Januar 2025 wir vorgeläutet, der Gottesdienst beginnt punkt 9.30 Uhr.
„Diese klare Struktur ermöglicht eine langfristige Planung und sorgt für eine größtmögliche Verlässlichkeit“, waren sich alle einig.
Viele Formate sind im Blick
Für die Feiertage wurden Traditionen beider Gemeinden berücksichtigt. Auch die Familiengottesdienste, die Gottesdienste im Seniorenheim, Gottesdienste im Grünen und andere Highlights, wie die Happy-Hour-Gottesdienste und die Kirche für Knirpse.
Gruber betonte, dass diese Gottesdienstlandschaft so gestaltet wurde, dass sie einmal, wenn die Pfarrstelle Fürnsal aufgelöst wird, von einem Pfarrer geleitet werden kann.
Homepage gibt Überblick
Auch wurde nochmals präzisiert, dass in Fürnsal weiterhin der Christusbund für die Jugendarbeit zuständig ist, entsprechende Gespräche sind geführt.
Die konkrete Gottesdienst-Planung für 2025 ist auf der Homepage unter www.evangelische-kirche-dornhan.de abrufbar.