An den Kosten für die Kirchturmuhr der Horgener Kirche St. Martin muss sich die Gemeinde Zimmern zukünftig nur noch mit 45 Prozent beteiligen. Foto: Weisser Foto: Schwarzwälder Bote

Vereinbarung: Die Prozente purzeln: Gemeinderat passt Regelungen an / Diözese muss noch zustimmen

Muss ein Kirchturm saniert werden, geht eine Uhr oder Glocke eines katholischen Gotteshauses kaputt, muss immer die bürgerliche Gemeinde auch einspringen. In Zimmern soll nun eine neue Vereinbarung getroffen werden. Ziel: die weltlichen Kosten zu drücken.

Zimmern o. R. (kw). Wie viele andere Kommunen ist die Gemeinde Zimmern nach der Ausscheidungs- und Abfindungsurkunde aus dem Jahr 1891 verpflichtet, sich an den Kosten für Kirchturm, Uhr und Glocken der katholischen Gotteshäuser in der Gesamtgemeinde zu beteiligen.

Hinsichtlich der Kostenübernahme bei den Kirchen in Zimmern und Horgen wurden die altrechtlichen Vereinbarungen nun angepasst. Der Gemeinderat hat den Änderungen einhellig zugestimmt.

Bei der Zimmerner Kirche St. Konrad übernahm die Gemeinde bisher jeweils die Hälfte der Kosten für Kirchturm, Turmuhr und Glocken. Ab dem kommendem Jahr reduziert sich der Anteil der bürgerlichen Gemeinde auf 35 Prozent. Die Instandhaltungskosten für die Turmuhr der Horgener Kirche St. Martin wurden bisher in vollem Umfang vom Zimmerner Rathaus überwiesen.

Anpassungen sollen ab dem Jahr 2022 gelten

Zukünftig bezahlt die Gemeinde noch 45 Prozent. Bei der Stettener Kirche gibt es dagegen keine Änderungen. Der Gemeindeanteil für die Instandhaltung von Kirchturm, Uhr und Glocken verbleibt bei einem Drittel des finanziellen Aufwands.

Die Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit noch der Genehmigung des Diözesanverwaltungsrats der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Die Anpassungen treten dann zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Beide Parteien – so steht es im Vertrag – können diese Vereinbarung nur aus wichtigem Grund kündigen.

Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund gelten die bis zum Tag der Kündigung geltenden Regelungen der Vereinbarung so lange weiter, bis eine neue Vereinbarung geschlossen wird oder eine gerichtliche Klärung der streitigen Punkte erfolgt ist.