Die Bauarbeiten für das neue katholische Gemeindezentrum in Schwenningen hinter der Kirche St. Franziskus. Auch damit stellt man sich für die Zukunft auf. Foto: Cornelia Hellweg

Die katholischen Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg stehen vor fundamentalen Umwälzungen. In der Schwenninger Seelsorgeeinheit regt sich Kritik.

Geplant ist nämlich unter der Überschrift „Seelsorge in neuen Strukturen“ die Umorganisation von den bisher 1020 Kirchengemeinden in der Diözese Rottenburg bis zum Jahr 2030 in dann noch 50 bis 80 „Raumschaften“. Hintergrund sind die stark rückläufigen Mitgliederzahlen auch in der katholischen Kirche und die daraus resultierenden Einbußen bei Kirchensteuermitteln, der Priestermangel und die geänderten Anforderungen an die Kirche.

 

In der Erzdiözese Freiburg ist dieser Prozess bereits in der Umsetzung. Aus rund 1000 Einzelpfarreien sind hier 36 große Pfarreien gebildet worden. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es beispielsweise nur noch die beiden zur Erzdiözese Freiburg gehörigen katholischen Großgebilde „Unsere Liebe Frau Villingen“ und „Heilige Dreifaltigkeit Donaueschingen“.

Stefan Erchinger, gewählter Vorsitzender der Kirchengemeinde St. Franziskus – Mariä Himmelfahrt in Schwenningen informierte in den Gottesdiensten am vergangenen Sonntag über die Eckpunkte der geplanten Veränderung – versehen mit kritischen Anmerkungen. Denn insbesondere der Zeitplan erscheint zu ambitioniert, um wirklich möglichst viele bei diesem grundlegenden Veränderungsprozess mitzunehmen. Vorgesehen ist eine Umsetzung in vier Jahren, in der Erzdiözese Freiburg nahm man sich mehr Zeit: Erzbischof Stephan Burger stieß dort im 2019 die strukturelle und kulturelle Neuordnung an, die dann zum 1. Januar 2026 an den Start ging.

Die pastorale Arbeit soll von Verwaltungstätigkeiten entlastet werden. „Mir ist nicht klar, wie das umgesetzt werden soll, die Aufgaben werden nicht weniger“, sagte Erchinger im Anschluss an den Gottesdienst am vergangenen Sonntag in der Kirche St. Franziskus. Zuvor hatte er die Kirchgänger nach dem Gottesdienst in Mariä Himmelfahrt informiert. Es bestehe die Gefahr, dass Gemeinden zusammengelegt würden, die sich kaum kennen. Das führe dann zu einem erhöhten Abstimmungsbedarf „über Jahre hinweg“.

Kirchengemeinden als Kirchorte

Die aktuellen Kirchengemeinden sollen als „Kirchorte“ zusammenbleiben, Gläubige können hier weiter Verantwortung übernehmen. Wenn eine Kirchengemeinde andere aufnimmt, ist diese der neue Pfarrsitz und stellt die Pfarrkirche. Das sei auch dekanatsübergreifend möglich.

Erchinger sieht die Seelsorgeeinheit Neckar/Baar wegen ihrer bereits bestehenden Größe gut aufgestellt: Neben den beiden Kirchengemeinden in Schwenningen gehören die in Weigheim, Mühlhausen und Tuningen dazu. Dadurch könne sie nicht einfach „geschluckt“ werden. Außerdem hat man sich in Schwenningen mit Blick auf die Immobilien auf den Weg gemacht. Unter anderem entsteht ein neues Gemeindezentrum, ein Familienzentrum ist bereits installiert.

Verschmelzung – aber mit wem?

Aufgrund der räumlichen Situation blieben für die Seelsorgeeinheit nicht viele Möglichkeiten, sich zu vergrößern – die Kirchengemeinde in Deißlingen, die Seelsorgeeinheit in Trossingen? Wie verhalten sich die beiden katholischen Seelsorgeeinheiten in Rottweil? Wenn Kirchengemeinden zu größeren Gebilden verschmelzen, wird außerdem das Vermögen zusammengelegt. Auch da steckt Konfliktpotenzial drin.

Erchinger umschrieb die Umsetzungsschritte hin zu den neuen „Raumschaften“. So soll bis Ende des Jahres 2026 die neue diözesane Landkarte stehen. Ab 2027 will man mit der nächsten Phase des Zusammenschlusses beginnen, die zwei bis drei Jahre dauere. Es habe sich eine Initiative gegründet, die dafür eintritt, sich für die Umsetzung mehr Zeit zu nehmen. Da mache er mit.

Keine echte Beteiligung?

Mit Blick auf die geplanten Leitungsmodell in den Raumschaften hegt Erchinger die Befürchtung, dass es keine „echte Beteiligung“ der Kirchengemeinden geben werde. „Entscheidungen werden ausschließlich zentral getroffen.“ Viele hauptamtliche Mitarbeiter hätten grundlegende Fragen zu ihrem Aufgabenzuschnitt und ihrer Handlungsfreiheit. „Wir als Kirchengemeinderat werden alles daran setzen, dass wir uns in neuen Dekanatsgrenzen gut wiederfinden.“