Aus vier mach eins: Die evangelischen Kirchengemeinden Althengstett, Neuhengstett-Ottenbronn, Ostelsheim und Simmozheim wollen 2024 fusionieren. Foto: © gerasimov174/snyGGG-stock.adobe.com/Montage: Helber

Die Kirchengemeinden Althengstett, Neuhengstett-Ottenbronn, Ostelsheim und Simmozheim werden wohl 2024 fusionieren. Bis dahin gibt es noch vieles zu klären und zu entscheiden.

Althengstett/Ostelsheim/Simmozheim - Bei der Kirchengemeinderats-Klausur Anfang April hatten sich die Kirchengemeinderäte der genannten Orte "sehr eindeutig für eine Strukturveränderung ausgesprochen, um die Herausforderungen der Zukunft besser bewältigen zu können", heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Nun sei hierfür von der Steuerungsgruppe ein klarer zeitlicher Fahrplan festgelegt worden.

Demografischer Wandel und viele Austritte machen zu schaffen

Der Hintergrund für diesen Schritt, den immer mehr Gemeinden innerhalb der Evangelischen Landeskirche gehen: Immer weniger Mitglieder durch den demografischen Wandel und Kirchenaustritte auf der einen und wachsender Spardruck durch sinkende Kirchensteuereinnahmen auf der anderen Seite – die Kosten für Kirchengebäude und Verwaltung kann jede Gemeinde für sich alleine oft nicht mehr stemmen oder ist zumindest für anstehende Aufgaben nicht gut genug gerüstet.

Am 30. Juni 2023 soll der formelle Antrag zur Zusammenführung der vier Gemeinden im nördlichen Gäu zu einer neuen Kirchengemeinde an den Oberkirchenrat gestellt werden kann. Das ermöglicht dann laut Mitteilung aller Voraussicht nach eine Umsetzung zum 1. Januar 2024.

Haushaltspläne müssen zusammengeführt werden

In den verbleibenden Monaten bis zur Antragsstellung gebe es noch viel zu tun. Es müsse festgelegt werden, ob die Gemeinden komplett fusionieren oder zu einer sogenannten Verbundkirchengemeinde werden. "Die neue Kirchengemeinde braucht einen Namen und es muss geklärt werden, bei welcher Pfarrstelle die Geschäftsführung liegt. Die Sitzverteilung für den neuen gemeinsamen Kirchengemeinderat ist festzulegen und die Zusammenführung der einzelnen Haushaltpläne muss auf den Weg gebracht werden", ist in der Mitteilung zu lesen. Und natürlich gelte es auch, alle hauptamtlichen Mitarbeiter der bisherigen Kirchengemeinden entsprechend zu informieren. Eines stehe schon fest: Niemand müsse das Ende seines Anstellungsverhältnisses fürchten.

Begleitung durch den Oberkirchenrat

"All diese Aufgaben können und müssen die Mitglieder der Steuerungsgruppe nicht allein bewältigen", teilen die vier Gemeinden mit. Mitarbeiter der "Vernetzten Beratung" vom Oberkirchenrat begleiten laut Mitteilung moderierend und mit der nötigen Fachexpertise. Wenn es um den Haushalt, also um die Finanzen gehe, seien die kirchliche Verwaltungsstelle und die Kirchenpflegerinnen mit an Bord.

Dialog ausdrücklich erwünscht

Wenn alle genannten Punkte im Frühjahr 2023 geklärt seien, werde es in allen beteiligten Gemeinden eine Versammlung geben, bei der die Gemeindeglieder informiert würden und die Möglichkeit hätten, ihre Anliegen, Fragen oder Bedenken zur Sprache zu bringen. Erst dann erfolge der endgültige Beschluss in den einzelnen Kirchengemeinderäten. "Gerne kommen die Kirchengemeinderäte aber auch jetzt schon mit Ihnen ins Gespräch. Gehen Sie in aller Freiheit auf Ihre Kirchengemeinderäte zu, wenn Sie Fragen oder Anregungen haben und begleiten Sie das Zusammenfinden im Gebet!", ermuntern die vier betroffenen Gemeinden zum Dialog.