Die Stadt schreibt die Gebäude des ehemaligen Café Kipp als Projektgebiet „Horber Stadtsilhouette“ aus und hofft auf einen Investor, der das Areal entwickelt. Er darf die Häuser auch abreißen Foto: Stadt Horb

Das Rathaus startet die Investorenausschreibungen „Horber Stadtsilhouette“ und „Am Talheimer Kreisel“.

Die Stadt unternimmt einen neuen Anlauf, für den Gebäudekomplex des ehemaligen Cafés Kipp am Marktplatz eine Lösung zu finden.

 

Das Projekt hat eine Vorgeschichte: Dort waren die Hotel-Pläne der Stadt gescheitert. Das Kipp-Areal war einst Symbol für den Erfolg eines Konditormeisters. Helmut Kipp hatte hier jahrzehntelang erfolgreich sein Café betrieben. Nachdem er aufhörte, hatte das Rathaus das Areal Anfang 2019 gekauft. Der Preis damals: 433.552 Euro. Der Plan: Das Gebäude sollte für ein Hotel und Gastronomie umgebaut werden.

Zwei Kipp-Grundstücke

Bereits Anfang Mai hatte die Stadt bekannt gegeben, das Kipp-Areal verkaufen zu wollen. Jetzt bietet sie das Projektgebiet in einer Investorenausschreibungen zur Bebauung an.

Das Projektgebiet „Horber Stadtsilhouette“ umfasst zwei Grundstücke am Marktplatz. Die Gebäude des ehemaligen Café Kipps können abgebrochen oder saniert werden. Die Stadt teilt dazu mit: „Beide Grundstücke werden als ein Los in einer Investorenausschreibung vergeben. Die Fläche von circa 455 m² ist einem Gastronomiebetrieb vorbehalten, der einen Hotelbetrieb oder Wohnen im Geschosswohnungsbau integriert.“

Die Stadt wirbt mit der zentralen Lage am Marktplatz im unüberplanten Innenbereich, „somit gilt § 34 BauGB, Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an“, heißt es weiter in der Pressemitteilung. Die Erschließung erfolgt nördlich über den Marktplatz.

Seniorengerechts Wohnen

Zum anderen bietet die Stadt zwei Grundstücke in Talheim am ehemaligen Flair-Areal zur Bebauung an. Das ist nach einem Tanzlokal beannt, das dort einst stand und abgerissen wurde. Beide Flächen werden als ein Los in einer Investorenausschreibung „Am Talheimer Kreisel“ vergeben. Die Fläche von circa 1862 m² ist dem seniorengerechten Wohnen im Geschosswohnungsbau vorbehalten.

Die Grundstücke am ehemaligen Flair-Areal in Talheim Foto: Stadt Horb

Pluspunkte sind laut Mitteilung der Stadt ebenfalls die Lage im unüberplanten Innenbereich, somit gilt § 34 BauGB. Das alte Flair-Gebäue wurde abgebrochen, und Erschließungsbeiträge fallen nicht mehr an.

Es handelt sich um ein südliches Grundstück, das über zwei Einfahrten erschlossen wird, sowie um ein nördliches Grundstück, das über eine Einfahrt im Süden von der Haiterbacher Steige erschlossen wird.

Zwei Verfahren

Die Investorenausschreibungen gliedern sich in zwei Verfahren. Im Teilnahmewettbewerb werden die fünf Investorinnen und Investoren mit den besten Referenzen ausgewählt und anschließend zum Vergabeverfahren zugelassen. Hier können sie dann ihre detaillierten Planungen für die „Horber Stadtsilhouette“ oder das Projektgebiet „Am Talheimer Kreisel“ platzieren. Die Vorstellung und Beratung des Projekts im Gestaltungsbeirat sind verpflichtender Teil des Vergabeverfahrens.

Mehr Informationen zur Ausschreibung sowie die Formulare gibt es auf www.horb.de/bauplaetze Bewerbungen sind per E-Mail bis zum 1. August an die Ansprechpartnerin Larissa Beil, E-Mail: grundstuecksgeschaefte@horb.de, zu senden. Für weitere Fragen steht sie unter Telefon 07451 90 12 82 zur Verfügung.