25-Jähriger aus dem Kinzigtal hat seine ehemalige Freundin vergewaltigt und geschlagen.

Offenburg/Kinzigtal - Weil ein 25 Jahre alter Mann aus dem Kinzigtal seine Ex-Freundin zwei Mal vergewaltigt hat, ist vom Schöffengericht am Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Der türkischstämmige Mann war außerdem wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung sowie wegen Beleidigung angeklagt. Im Juni 2011 hatte er über Facebook seine ehemalige Freundin und deren Mutter übel beleidigt.

Der 25-Jährige, der gerade eine Ausbildung begann und mehr als 20 000 Euro Schulden wegen mehrerer Kredite für Urlaubsreisen hat, führte von Anfang 2007 bis Ende 2009 mit dem Opfer eine Beziehung. Nachdem er in Haft kam, trennte sich die Frau von ihm. Der Mann aus dem Kinzigtal akzeptierte die Trennung jedoch nicht. Nach seiner Freilassung kam es dann auch wieder zu einvernehmlichen sexuellen Kontakten.

Anfang 2010 ereignete sich laut Anklage die gefährliche Körperverletzung: Der Angeklagte schlug und trat das Opfer in deren Wohnung mehrfach. Ein Jahr später, mit dem Lebenswandel der Ex-Freundin nicht einverstanden, passte der 25-Jährige die junge Frau nach der Arbeit ab und nötigte sie, in seinen Wagen einzusteigen. Er drängte sie außerdem, ihr Handy und ihren Hausschlüssel abzugeben. Um kein Aufsehen zu erregen, gab die Frau nach.

Der Angeklagte fuhr mit ihr in ihre Wohnung. Dort entbrannte Streit. Der 25-Jährige schlug seine Ex-Freundin und würgte sie am Hals. Anschließend soll er sie vergewaltigt haben. Im Mai vergangenen Jahres kam es laut Anklage dann zu einer weiteren Vergewaltigung. Während das Opfer unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Anklage bekräftigte, äußerte sich der Angeklagte auf Anraten seines Verteidigers Sven Haas nicht vor Gericht. Seine früheren Einlassungen seien ihm nicht geglaubt worden, deshalb habe er dies seinem Mandanten geraten, so der Verteidiger, der abschließend auf Freispruch plädierte.

Das Schöffengericht unter der Vorsitzenden Richterin Ute Körner wertete die Aussage des Opfers als glaubwürdig und ging mit ihrem Urteil über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren gefordert hatte.