Hand in Hand für das Kindeswohl: Der Kommunale Soziale Dienst baut laut Mitteilung besonders auf die Mitwirkung von Eltern, Familien und Einrichtungen – wie Kitas und Schulen – um Gefahren abzuwenden. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Soziales: Behörde erhält 20 Prozent mehr Gefährdungsmeldungen / Sozialdienst prüft fast 1000 Fälle

Ortenau - Im vergangenen Jahr hat das Jugendamt 982 Meldungen von Kindeswohlgefährdung erhalten – das sind 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Anlaufstelle ist dabei der Kommunale Sozialdienst (KSD). Doch was passiert eigentlich, wenn so eine Meldung eingeht?

 

"Trotz der Schließung oder dem Notbetrieb von Kindertagesstätten und Schulen infolge der Pandemie war die Sensibilität für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Bevölkerung sehr hoch", stellt Bettina Springmann-Hodapp, zuständige Bereichsleiterin Soziale Arbeit beim Jugendamt, in einer Mitteilung des Landratsamts fest. Sie berichtet von einer Steigerung an Gefährdungsmeldungen um 20 Prozent im Vergleich zu 2019. Bundesweit lag die Steigerung an Meldungen bei nur rund neun Prozent.

In etwa 150 der gemeldeten Fälle (16 Prozent) wurde im Ortenaukreis 2020 durch den KSD eine Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. Bei 393 jungen Menschen (40 Prozent) bestand keine Gefährdung, jedoch ein weiterer Hilfe- und Unterstützungsbedarf. "Durch die Meldungen konnten einer Vielzahl von jungen Menschen und Familien dringend notwendige Hilfen rechtzeitig zuteilwerden und drohenden Gefährdungssituationen entgegengewirkt werden", ist Springmann-Hodapp überzeugt.

Die Fachkräfte im KSD gingen allen Hinweisen nach, betont die Kreisbehörde. Nach Eingang einer Meldung auf konkrete Hinweise oder ernstzunehmende Vermutungen für eine Gefährdung erfolge eine erste Einschätzung dazu. "Es wird bewertet, in welchen Bereichen das Wohl des Kindes durch die Sorgeberechtigten oder die Eltern gefährdet oder nicht gewährleistet ist, abhängig vom Alter des Kindes und der Art der Gefährdung. Je kleiner das Kind, desto höher das Schutzbedürfnis", so die Bereichsleiterin.

Im schlimmsten Fall muss der Sozialdienst ein Kind in Obhut nehmen

Wenn Eltern nicht bereit oder in der Lage sind die Gefährdung abzuwenden oder Hilfen nicht annehmen wollen, informiert das Jugendamt das Familiengericht. Besteht eine dringende Gefahr für das Wohl eines Kindes, ist der KSD gesetzlich verpflichtet das Kind oder den Jugendlichen vorübergehend in Obhut zu nehmen. Dafür stehen eine Einrichtung sowie Bereitschaftspflegefamilien zur Verfügung.

Sind die Sorgeberechtigten Eltern mit der Inobhutnahme nicht einverstanden, muss der KSD umgehend eine Entscheidung beim Familiengericht herbeiführen. "Grundsätzlich wird immer versucht, Kindern den Verbleib im Familiensystem zu ermöglichen und eine Herausnahme gegen den Willen der Eltern zu vermeiden. Im Mittelpunkt steht der Schutz des Kindes, der bei allen Maßnahmen und Hilfen oberste Priorität hat", so Springmann-Hodapp. Der KSD setzt dabei auf Zusammenarbeit: Durch die Mitwirkung von Eltern und das interdisziplinäre Miteinander unterschiedlicher Institutionen und Professionen könnten Gefährdungsrisiken gemindert oder abgewendet werden. "Eine gute Kooperation im Kinderschutz ist von wesentlicher Bedeutung und somit das A und O", resümiert Springmann-Hodapp. Um dies sicherzustellen biete das Jugendamt auch seinen Kooperationspartnern regelmäßig Fachveranstaltungen und Austausch-Foren an. Damit werde unabhängig vom Einzelfall die regionale Zusammenarbeit im Kinderschutz gefördert. Zudem würden Fachkräfte unterstützt, sich im Kinderschutz fortzubilden.

Der Kommunale Soziale Dienst (KSD) ist eine zentrale Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Familien sowie für Fachkräfte und Organisationen, die mit Kindern oder Jugendlichen zu tun haben. Seine Aufgaben reichen von der Bedarfsfeststellung und Planung der erzieherischen Hilfen bis hin zur Beratung in Erziehungsfragen. Der KSD nimmt auch das Staatliche Wächteramt wahr, wenn es um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen geht.