In nichtöffentlicher Verhandlung sind die Zeugen vernommen worden. Foto: Maier

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten ist ein 41-jähriger Mann aus dem Zollernalbkreis vom Hechinger Amtsgericht verurteilt worden.

Hechingen/Winterlingen - Der Vorwurf: sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen. Was war geschehen? Laut Anklageschrift hatte der Mann in den Sommerferien 2021 seine damals siebenjährige Tochter in seiner Wohnung in einem Winterlinger Teilort sexuell missbraucht. Die Tochter lebte bei der Ex-Partnerin des Mannes, besuchte ihren Vater aber regelmäßig.

Zeugenvernehmung hinter verschlossenen Türen

Zum fraglichen Zeitpunkt war die Tochter für einige Tage beim Vater. Dabei kam es dazu, dass der Mann sich von dem Kind erst den Rücken, danach den nackten Penis mit Massageöl bearbeiten ließ – laut Anklage etwa zehn Minuten lang. Die Zeugenvernehmung fand auf Antrag des Verteidigers und des Anwalts der Nebenklage hinter verschlossenen Türen statt – um die Privatsphäre des Kindes und des Angeklagten zu schützen.

Stunden später folgte das Urteil, das der Angeklagte ohne sichtliche Regung zur Kenntnis nahm: Die Freiheitsstrafe wird für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, für zwei Jahre wird dem Mann ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Zudem muss er eine psychologische Beratung in Anspruch nehmen, und er muss dem Gericht jeden Adresswechsel mitteilen.

Tatvorwurf bestätigt sich in vollem Umfang

Der Tatvorwurf habe sich in vollem Umfang bestätigt, sagte Richterin Laub bei der Urteilsbegründung. Der Angeklagte sei nicht vorbestraft und habe ein volles Geständnis abgelegt. Zum Glück habe die Mutter des Kindes "relativ früh die Weichen gestellt". Die sexuelle Handlung sei "nicht ganz kurz" gewesen; sie habe mehrere Minuten gedauert, was ein Kind psychisch stark belasten könne.

Psychologische Betreuung ist notwendig

Das Argument, dass das Kind jederzeit hätte aufhören können, dass es aber "vermeintlich" die Initiative ergriffen habe, wollte die Richterin nicht stehen lassen. "Sowas passiert nicht einfach so zufällig", sagte sie. "Es kann auf pädophile Neigungen oder psychische Probleme hinweisen." Eine psychologische Betreuung sei demnach notwendig. Von Geldauflagen habe das Gericht abgesehen, jedoch muss der Mann 5000 Euro Schmerzensgeld an die Adoptionspflegerin des Kindes zahlen. Warum, das wurde im öffentlichen Teil der Verhandlung nicht gesagt.