Einem Tagesvater aus dem Rems-Murr-Kreis wird vorgeworfen, zwischen 2020 und Oktober 2025 in 41 Fällen sexuelle Handlungen an Kindern oder vor Kindern vorgenommen haben. (Symbolfoto) Foto: dpa-tmn

Ein Tagesvater aus dem Rems-Murr-Kreis soll über Jahre Kinder sexuell missbraucht haben. Der Vorfall treibt Eltern um. Wie können sie ihren Nachwuchs vor so was Schrecklichem bewahren?

Christine Jerabek bezeichnet es als einen „absoluten Alptraum“. „Ich bin entsetzt über diese Vorgänge und mit meinen Gedanken bei den betroffenen Eltern und vor allem den Kindern. Ich hoffe zutiefst, dass sie die Hilfe bekommen, die sie jetzt brauchen“, sagt die Vorsitzende des Landesverbands Kindertagespflege Baden-Württemberg.

 

Es geht um einen Mann aus dem Rems-Murr-Kreis. Der Tagesvater soll zwischen 2020 und Oktober 2025 in 41 Fällen sexuelle Handlungen an Kindern oder vor Kindern vorgenommen haben. Mindestens acht Mädchen und Jungen im Alter von wenigen Monaten bis zwölf Jahren sollen betroffen sein. Zwei Mal, so der Vorwurf, habe er Kinder sogar dazu gebracht, sexuelle Handlungen untereinander auszuführen und diese aufgezeichnet.

Das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg hat Anklage erhoben. Laut den Ermittlungsbehörden hat sich der Beschuldigte geständig gezeigt. Anfang Oktober 2025 wurde der Tatverdächtige festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Kinderschutz habe oberste Priorität

„Ich wünsche mir, dass diese Sache so schnell wie möglich aufgeklärt wird“, sagt Christine Jerabek. Für sie hat der Kinderschutz oberste Priorität. Seit jeher werde die Eignung einer Person zur Kindertagespflege in einem umfangreichen mehrstufigen Verfahren überprüft – und zwar bevor sie die entsprechende Erlaubnis erhalte. Dazu gehört:

  • Die Person muss darlegen, warum sie in der Tagespflege arbeiten möchte.
  • Der Lebenslauf und die Zeugnisse aus vorherigen Tätigkeiten werden geprüft.
  • Das erweiterte Führungszeugnis ist vor Aufnahme der Tätigkeit und danach alle fünf Jahre erneut vorzulegen.
  • Eine 300 Unterrichtseinheiten umfassende Qualifizierung ist zu durchlaufen und das Gelernte in einem Kolloquium unter Beweis zu stellen.
  • Vor der Aufnahme der Tätigkeit wird die Eignung bei einem Hausbesuch und in einem strukturierten Gespräch nochmals überprüft.
  • Speziell zum Thema Kinderschutz müssen Kindertagespflegepersonen in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit 20 zusätzliche Qualifizierungseinheiten absolvieren.

„Es gibt also viele Maßnahmen, um schon im Vorfeld zu verhindern, dass es zu solch schlimmen Vorgängen wie jetzt im Rems-Murr-Kreis kommt“, sagt Christine Jerabek. „Doch dazu muss man leider auch sagen, dass die Täter oft sehr gezielt und strukturiert vorgehen und wissen, wie sie sich tarnen können.“

Auf diese Warnsignale sollten Eltern achten

Darum rät die Vorsitzende des Landesverbands Mütter und Vätern, aufmerksam zu bleiben. „Wenn sich ein Kind auffällig verhält, zum Beispiel plötzlich aggressiv reagiert, ohne dass es einen Anlass gibt, oder wenn es sich in sich zurückzieht, sollten Eltern nach den Gründen forschen“, sagt sie. Manchmal würden Kinder auch entsprechende Situationen nachspielen, ergänzt die Verbandsvorsitzende.

In Bezug auf die Tagespflegeperson sollten Eltern darauf achten, ob diese offen und auf Augenhöhe kommuniziert. „In der Kindertagespflege muss die Erziehungspartnerschaft gelebt werden. Wenn die Beziehung zu der Tagespflegeperson nicht durch Dialog geprägt ist, kann das ein Warnsignal sein.“

Vor wenigen Jahren hat sich der Landesverband im Rahmen einer Qualitätsoffensive noch einmal gezielt mit dem Thema beschäftigt. Das Ergebnis sind unter anderem umfangreiche Schulungsmaterialien unter der Überschrift „Stark ins Leben – Kinderschutz in der Kindertagespflege“.

In einem dazugehörigen Flyer steht, was Eltern tun sollten, wenn sie Anhaltspunkte haben, dass das Wohl ihres Kindes – in welcher Form auch immer – gefährdet ist: „Sie sollten zuerst das persönliche Gespräch mit der Kindertagespflegeperson suchen. Eltern steht hierbei auch jederzeit die Fachberatung der freien Träger der Kindertagespflege oder der Fachdienst Kindertagespflege ihres örtlichen Jugendamtes zur Verfügung.“

„Sexualisierte Gewalt ist ein Verbrechen“, stellt Christine Jerabek unmissverständlich klar. Foto: Monika Skolimowska/dpa

„Mütter und Väter sollten ihre Sorgen auf alle Fälle mitteilen. Wichtig ist außerdem, dass sie immer eine Telefonnummer haben und wissen, an wen sie sich wenden können, wenn sie einen Verdacht haben“, sagt Christine Jerabek. Wenn sich so ein Verdacht erhärte, werde die Tagespflege sofort geschlossen und es gebe ein Gerichtsverfahren. „Sexualisierte Gewalt ist ein Verbrechen“, stellt Christine Jerabek unmissverständlich klar.

Um Kindeswohlgefährdungen im Allgemeinen und sexualisierter Gewalt im Besonderen noch besser vorzubeugen, fordert der Landesverband Kindertagespflege, dass Sexualdelikte nicht aus dem Führungszeugnis gelöscht werden. Zudem sollte es ein landesweites Schutzkonzept für Kindertagespflegestellen geben, in dem einheitliche Standards festgeschrieben sind.

Darüber hinaus setzt sich der Landesverband dafür ein, dass Fachberaterinnen und -berater künftig für weniger Tagespflegepersonen zuständig sind. Bisher kann eine Fachberatung für bis zu 130 in der Tagespflege betreute Mädchen und Jungen zuständig sein. Der Landesverband fordert, dass diese Zahl auf 40 bis 60 Kinder reduziert wird. Wobei aber gerade im Rems-Murr-Kreis dieser niedrigere Fachberatungsschlüssel bereits eingehalten wird.

„Auch wir im Landesverband werden uns noch einmal damit beschäftigen, an welchen Stellen wir noch etwas verbessern können und kritisch prüfen, ob wir genügend Schutzmechanismen haben“, ergänzt Christine Jerabek.

Kinder und Vorfälle in der Tagespflege

Tageseltern und -kinder
In Baden-Württemberg gab es entsprechend einer Erhebung des Kommunalverbands Jugend und Soziales (KVJS) zum Stichtag 1. März 2025 insgesamt 5616 Kindertagespflegepersonen. Diese betreuten 21.162 Mädchen und Jungen.

Kindeswohlgefährdungen
Der KVJS erfasst im Rahmen der jährlichen Erhebung zur Entwicklung in der Kindertagespflege in Baden-Württemberg die Gesamtzahl möglicher Kindeswohlbeeinträchtigungen durch Kindertagespflegepersonen. Registriert wurden zum 1. März 2023 landesweit 60 Fälle, zum 1. März 2024 waren es 48 Fälle und zum 1. März 2025 waren es 68 Fälle. Um welche Art einer möglichen Kindeswohlgefährdung es sich handelt, wird dabei nicht erfasst.