Lange war es ruhig um den im Frühjahr 2024 entbrannten Streit um die Kindertagesstätte Kikripp in der Villinger Hermann-Schwer-Straße. Es geht um 1,3 Millionen Euro. Jetzt gibt es erste gerichtliche Beschlüsse.
Die Stadtverwaltung konfrontierte die Kikripp-Betriebsgesellschaft gGmbH schon vor Monaten mit diesem Betrag, der sich aus den von der Stadt von 2018 bis 2023 gewährten monatlichen Abschlagszahlungen ergibt, die laut Stadtverwaltung vom privaten Betreiber überhöht abrechnet wurden.
Das sieht die Gegenseite natürlich ganz anders. Da eine Rückzahlung in dieser Höhe die Existenz der 2017 aus einer Großtagespflege entstandenen Kindertagesstätte und damit die Betreuung von 92 Kindern gefährde, gingen die Kikripp-Geschäftsleiter Marisa Faißt-Neininger und ihr Mann Marius Neininger im Mai diesen Jahres an die Öffentlichkeit und prangerten die eigentlich vertraglich festgelegten Abrechnungsmodalitäten an, die in ihren Augen viel zu niedrig angesetzt sind.
Eine Einigung mit der Stadt scheiterte, das Paar zog vor das Verwaltungsgericht Freiburg. Dort wurde ihr Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Abschlagszahlungen der Stadt zu erhöhen, nun abgelehnt mit der Begründung, dass die Kikripp nicht habe glaubhaft machen können, „dass ihr in der von ihr begehrten monatlichen Höhe ein Anspruch auf Zuschuss zu ihren Betriebskosten zustehe“, schreibt der Vorsitzende Richter Klaus Döll.
Die Beschwerde dagegen von Seiten der Kikripp führt die Streitparteien nun vor die nächste Instanz, das Landesverwaltungsgericht in Mannheim.
Erfolgreich geklagt
Erfolgreich geklagt hatte die Betriebsgesellschaft zuvor mit Eilanträgen gegen die sofortige Vollziehung von Rückzahlungsbescheiden für die angeblich zu viel bezahlten Zuschüsse in sechs Fällen. Die Stadt hatte dafür für jedes Jahr ab 2018 berechnet, „in welcher Höhe ein zuschussfähiger Nettoaufwand vorgelegen habe und – unter Berücksichtigung der geleisteten Abschlagszahlungen – eine Überzahlung erfolgt sei“, schreibt das Gericht.
Und weiter: „Die Stadt ordnete die sofortige Vollziehung dieser Bescheide an, mit denen allerdings (noch) keine Rückforderung und Erstattung verbunden war. Den in den gerichtlichen Verfahren gestellten Eilanträgen der Antragstellerin (Kikripp, Anm. d. R.) gab das Verwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 30. September statt“.
Auch in diesem Punkt sehen sich die streitenden Parteien nun in rund vier Wochen in Mannheim wieder.
Die Pressestelle der Stadt bestätigt das zwar, äußert sich zum schwebenden Verfahren ansonsten aber nicht. Auch Marius Neininger will auf Anfrage „keine weitere Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit“ mehr.
Für die Kinder in der Kikripp ändert sich in der einstigen Villa des Saba-Unternehmers Hermann Schwer bis dahin erst einmal nichts.