Die Fußballverbände haben einen Fünf-Punkte-Plan aufgestellt. (Symbolfoto) Foto: Anspach

Fußball: Fünf-Punkte-Plan für Vereine im Land. Erweitertes Führungszeugnis wird Pflicht.

Die drei Fußballverbände Baden-Württembergs wollen Kinder und Jugendliche mit einem Fünf-Punkte-Plan vor sexualisierter Gewalt schützen.

Erweitertes Führungszeugnis wird Pflicht

Die Vereine im Land sollen demnach unter anderem jeweils einen Verantwortlichen für den Kinderschutz sowie eine Vertrauensperson benennen, wie es in einer Mitteilung am Dienstag heißt. Außerdem soll es für Trainer, Betreuer und andere Vereinsmitarbeiter eine Pflicht zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses geben.

Konkret lauten die fünf Punkte im Wortlaut:

  1. Benennung eines (abteilungsübergreifenden) Vereinsverantwortlichen auf Vorstandsebene zur Umsetzung von Kinderschutz im Verein.
  2. Benennung eines Ansprechpartners innerhalb des Vereins als vertrauensvolle Anlaufstelle, am besten eine weibliche sowie eine männliche Person.
  3. Einführung von Verhaltensregeln für Trainer/innen, Betreuer/innen und Vereinsmitarbeiter/innen.
  4. Pflicht zur Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses für alle Trainer/innen, Betreuer/innen und Vereinsmitarbeiter/innen.
  5. Kommunikation und Sensibilisierung im Verein mittels Materialien und Informationsveranstaltungen für Trainer/innen, Betreuer/innen und Vereinsmitarbeiter/innen, sowie auch für Eltern, Kinder und Jugendliche. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Einzeltrainings – falls überhaupt als sinnvoll erachtet – lediglich durchgeführt werden sollten, wenn eine weitere erwachsene Aufsichtsperson anwesend ist.

"Elementar ist eine dauerhafte Kultur der Achtsamkeit für das Wohl der Kinder im Verein", sagte Michael Supper, Verbandsjugendleiter beim Württembergischen Fußballverband (wfv). "Kinderschutz muss dabei ein zentrales Qualitätsmerkmal sein, das konzeptionell in der Vereinsarbeit verankert ist." Zuvor hatte auch der Schwäbische Turnerbund (STB) ein ähnliches Konzept verabschiedet.