Ein 35-jähriger Mann aus Rottenburg muss sich derzeit vor dem Landgericht in Tübingen verantworten. Unter den Anklagepunkten ist auch der sexuelle Missbrauch seiner eigenen Tochter. Foto: Begemann

Weil er mehrere Tausend kinder- und jugendpornografische Fotos und Videos besaß und seine eigene Tochter sexuell missbraucht haben soll, muss sich ein 35-jähriger Mann aus Rottenburg vor dem Landgericht in Tübingen verantworten. Ans Licht kam der Fall durch die internationale Zusammenarbeit von Organisationen, Internetfirmen und Behörden.

Rottenburg/Tübingen - Zu Beginn des Prozesses vor der Jugendkammer des Tübinger Landgerichts lässt der 35-jährige Angeklagte von seinem Verteidiger ein Geständnis verlesen. Darin gibt er zu, seine zum Tatzeitpunkt drei- bis vierjährige Tochter sexuell missbraucht zu haben. Auch dass er kinder- und jugendpornografische Dateien in Chats auf unterschiedlichen Plattformen ausgetauscht und auf mehreren Geräten gespeichert habe, räumt er ein. In einem Chat soll er nach Ermittlungsangaben im März dieses Jahres seine Tochter im Alter von fünf Jahren einem anderen Mann zum Missbrauch angeboten haben. Diesen Vorwurf bestreitet der Angeklagte jedoch. Es habe sich um ein rein fiktives und nicht ernst gemeintes Angebot gehalten.

Mehr als 8000 Dateien

Seit 2019 habe der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft Kinder- und Jugendpornografie konsumiert und gesammelt 7855 entsprechende Fotos und 559 Videodateien fanden die Ermittler auf insgesamt zwölf Smartphones, Laptops, PC und USB-Sticks. Insgesamt seien mehr als 250.000 Bild- und Videodateien des Angeklagten ausgewertet worden.

Zwei Anzeigen aus Amerika

Wie es zum Ermittlungserfolg, einer Hausdurchsuchung und Verhaftung des Angeklagten kam, berichtet die mit dem Fall beauftragte Polizeiobermeisterin dem Gericht: “Es gab zwei Anzeigen aus Amerika. Dort müssen die Provider strafrechtlich relevante Inhalte an das National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) melden (Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder, Anm. d. Red.). Dort wurden die heruntergeladenen Dateien gemeldet. Die IP-Adresse gelangte anschließend an das BKA und das LKA. Die Anzeigen haben uns im Januar erreicht.“ Auch eine in Neuseeland ansässige Internetfirma gewährt den Ermittlern, eine vom Angeklagten genutzte Cloud zum Speichern von Dateien auszuwerten.

Angeklagter kooperiert

In dem Tatzeitraum hatte der Angeklagte von seiner Frau getrennt gelebt. Die Tochter war in einer Wohngruppe untergebracht, hatte sich aber gelegentlich am Wochenende bei ihrem Vater aufgehalten. Als im April eines morgens um 6 Uhr die Polizei bei dem Angeklagten klingelte, sei er “sehr aufgeregt“ gewesen, berichtet die Polizeiobermeisterin. Er habe aber gestanden, Kinder- und Jugendpornografie zu konsumieren und sich kooperativ gezeigt, indem er den Beamten die Passwörter seiner Geräte mitteilte.

Chatpartner werden ermittelt

Da der Angeklagte in verschiedenen Chats aktiv war, in denen er sich teilweise auch als junge Frau ausgab, ermittelt die Polizei derzeit noch Chatpartner, die weitere Hinweise geben könnten. Die Polizeiobermeisterin sagt: “Das ist noch in der Mache. Uns liegen Handynummern vor. Eine Hand voll Chatpartner werden wir ermitteln können.“

Weitere Zeugen hört das Gericht an den nächsten beiden Verhandlungstagen an. Am Donnerstag könnte nach Angaben des Gerichts möglicherweise schon das Urteil verkündet werden.