Die Polizei findet die Datenträger bei einer Wohnungsdurchsuchung. (Symbolfoto) Foto: Zucci

Über 18.000 kinderpornografische Bilder fanden Ermittler auf den Datenträgern eines 57-jährigen Mannes aus Rottweil. Dafür wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Dagegen hat er teilweise Einspruch eingelegt – mit Erfolg.

Rottweil - Neben den 18.000 kinderpornografischen Bildern, die Kinder unter 14 Jahren zeigen, befanden sich auf den Datenträgern auch über 1000 jugendpornografische Bilder, auf denen Jugendliche unter 18 Jahren zu sehen waren. Die Polizei hatte die Dateien im Mai 2020 bei einer Durchsuchung in der Wohnung des Mannes gefunden. Er hatte zuvor im August 2019 ein Bild mit kinderpornografischem Inhalt im Internet hochgeladen.

 

Dafür wurde er per Strafbefehl, also in einem vereinfachten Verfahren ohne mündliche Hauptverhandlung, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Dabei wurde ihm eine Zahlung in Höhe von 5000 Euro auferlegt. Gegen die Höhe des Betrags hatte er Einspruch eingelegt, weshalb es vor Kurzem vor dem Amtsgericht Rottweil nun doch zu einer mündlichen Verhandlung kam.

Es gehe bei dem Einspruch nicht um die Schuldfrage, stellte der Verteidiger des Angeklagten klar. Sein Mandant gestehe die Vorwürfe vollumfänglich ein. Doch angesichts seines Einkommens sei die Zahlungsauflage von 5000 Euro zu hoch.

Verteidiger: "Er hat schlichtweg nichts"

Er habe in seinem Leben meist nur befristete Arbeitsstellen gehabt, gab der Mann selber an. Inzwischen sei er aufgrund körperlicher Beschwerden und psychischer Probleme nicht mehr arbeitsfähig. Er beziehe daher seit einigen Jahren Erwerbsminderungsrente.

Mit weiteren Sozialhilfen komme der Mann so auf ein Nettoeinkommen von etwa 800 Euro im Monat. Nach Kosten für Miete, Rechnungen und Medikamente bleibe da nicht mehr viel übrig. "Er hat schlichtweg nichts", so sein Verteidiger.

Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro. Trotz des Entgegenkommens: Auch das war dem Verteidiger noch zu hoch. Sein Mandant könne monatlich nur Kleinstbeträge bezahlen. Er forderte, die Strafe auf 500 Euro zu senken.

Zahlungen an den Kinderschutzbund Rottweil

In ihrem Urteil legte die Richterin Zahlungen an den Kinderschutzbund Rottweil in Höhe von 1200 Euro als Bewährungsauflage fest. Den Betrag muss der 57-Jährige in monatlichen Raten in Höhe von 40 Euro abbezahlen. Die Auflage müsse so festgelegt werden, dass der Verurteilte sie zahlen kann, so die Richterin. "Die Strafe muss dennoch spürbar sein. Die Zahlungen sollen den Verurteilten an das begangene Unrecht und die Bewährung erinnern", erklärte sie den psychologischen Effekt einer solchen Strafe.

Die weiteren Auflagen aus dem Strafbefehl bleiben unverändert. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr wird zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungsdauer beträgt drei Jahre. Der Mann muss sich zudem in psychotherapeutische Behandlung begeben, um seine Neigung therapieren zu lassen.

Der 57-Jährige ist nicht vorbestraft und gestand die Tat. Er habe zudem erste Schritte unternommen, um sich behandeln zu lassen, und zeige somit Therapiebereitschaft, sagte die Richterin. Es sei daher eine günstige Bewährungsprognose gegeben und die Strafe in dieser Höhe somit der Tat angemessen.