Um zwei Prozent werden sich die Kindergartengebühren in Mönchweiler erhöhen – damit liegt die Gemeinde deutlich unter den Landesrichtsätzen. Foto: Tatjana Balzer – stock.adobe.com

Um zwei Prozent erhöhen sich die Kindergartengebühren in Mönchweiler – damit liegt die Erhöhung unter den empfohlenen Richtsätzen.

Mönchweiler - Sie haben es wieder getan – die Mönchweiler Gemeinderäte wichen in ihrer jüngsten Sitzung von der Empfehlung für die Staffelung der Elternbeiträge ab und stimmten einer Erhöhung von zwei Prozent zu. Die Landesrichtsätze, gemeinsam empfohlen von Gemeinde- und Städtetag und den vier Landeskirchen liegen bei einer Erhöhung von 3,9 Prozent und damit fast doppelt so hoch. Der Gemeinderat in Mönchweiler blieb so seiner seit Jahren gefahrenen Linie treu.

Eltern bereits durch Inflation und Energiekosten belastet

Gerade in einer Zeit, in der die Eltern durch Inflationsrate und Energiekostenexplosion stark belastet sind, wolle man die empfohlene Erhöhung nicht mitgehen, erklärte Bürgermeister Rudolf Fluck. Rechnungsamtsleiter Gebhard Flaig hatte zuvor die Steigerung um 3,9 Prozent verteidigt. Erhöhe man nicht, falle man im Vergleich zu den anderen Gemeinden stark ab – irgendwann sei dann eine stärkere Erhöhung gefordert. "Das tut den Eltern dann vielleicht mehr weh".

Hohe Personalkosten sind größter Kostenfaktor

Mit der Empfehlung wird angestrebt, 20 Prozent der entstehenden Kosten für die Kinderbetreuung über Elternbeiträge abzudecken – in Mönchweiler liegt man derzeit lediglich bei rund 12 Prozent. Größter Kostenfaktor sind und bleiben die hohen Personalkosten mit einem Anteil von 82 Prozent. In Mönchweiler betragen sie für den Betrieb des Kinderhauses etwa 873 000 Euro. Der Zuschussbedarf für das Kinderhaus beläuft sich für 2022 auf rund 527 000 Euro. Für Bürgermeister Rudolf Fluck ist jeder – noch so moderate – Betrag für die Familien eine Belastung. "Wir müssen antizyklisch handeln – jetzt weniger erhöhen und wenn sich die Lage bessert, etwas mehr".

Mit der einstimmig gefassten Entscheidung, die Benutzungsgebühren nur um zwei Prozent zu erhöhen, bleibt sich die Gemeinde Mönchweiler treu und nimmt den Anspruch, familienfreundliche Gemeinde zu sein, ernst. Die neue Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuung tritt am 1. September in Kraft.

Info: Die neuen Betreuungsgebühren im Kinderhaus Mönchweiler

Drei- bis Sechsjährige (erstes Kind) Verlängerte Öffnungszeit 122 Euro, Halbtagesgruppe 85 Euro, Ganztagesbetreuung 203 Euro. Ein- bis Dreijährige: Verlängerte Öffnungszeit 295 Euro, Ganztagesbetreuung 407 Euro. Familien mit mehreren Kindern im Haushalt bezahlen entsprechend weniger.