Vakante Stellen und massive Krankenstände werden im evangelischen Familienzentrum Schatzinsel zum Problem. Die Öffnungszeiten müssen ab Montag eingeschränkt werden. Foto: Louisa Speicher

Die Nachricht schlägt in St. Georgen hohe Wellen: Das evangelische Familienzentrum Schatzinsel schränkt seine Öffnungszeiten ein. Gerade für berufstätige Eltern ist das ein Problem. Sie wenden sich hilfesuchend auch an die Stadt. Doch die ist nicht zuständig.

Denny Groch geht es aktuell so wie einer ganzen Reihe von Eltern in der Bergstadt, deren Kinder das evangelische Familienzentrum Schatzinsel nahe der Innenstadt besuchen: Er steht vor einem Problem. Urplötzlich habe ihn dieser Tage die Info erreicht, dass der Kindergarten bereits ab Montag seine Öffnungszeiten verringern wird – und eben nicht mehr, wie bislang, montags bis donnerstags bis 16.30 Uhr Kinderbetreuung anbieten wird.

 

„Das stellt für viele Eltern ein ganz erhebliches Problem dar“, schilderte er am Mittwochabend in der Bürgerfragestunde zu Beginn der Gemeinderatssitzung. Besonders betroffen seien alleinerziehende Eltern oder auch Familien, in denen beide Elternteile berufstätig seien. Die besondere Herausforderung aus Grochs Sicht: die kurze Frist. Innerhalb von nur fünf Tagen auf eine solche Ankündigung zu reagieren, sei für viele schlicht nicht – oder zumindest nur sehr schwer – möglich.

Auch bei der Stadtverwaltung ist das Thema bereits aufgeschlagen, bestätigte Bürgermeister Michael Rieger in der Sitzung. Am Mittwochmorgen habe er erstmals von den Plänen gehört – und zwar auf äußerst unangenehme Art: Vor dem Rathaus habe ein betroffener Elternteil ihn angesprochen „und eine Demo vor dem Rathaus angedroht, wenn die Stadt hier nichts macht“.

Stadt ist nicht Träger – und damit nicht zuständig

Angesichts der Entwicklungen versicherte Rieger: „Ich hoffe, da geht was. Denn ich verstehe das Problem und ich verstehe auch die Eltern.“ Doch so einfach etwas tun kann die Stadtverwaltung gar nicht. Denn die Kommune ist für den Kindergarten nicht zuständig, da sie nicht Träger der evangelischen Einrichtung ist. „Wir sind immer bereit zu helfen, wenn der Träger auf uns zukommt“, meinte der Bürgermeister. Doch von dort habe er auf Nachfrage die Auskunft erhalten, dass die Stadt für den Betrieb des Kindergartens nicht verantwortlich sei – und daher aktuell auch nicht als Ansprechpartner für das Problem gesehen werde.

Kürzere Zeiten gelten bis auf Weiteres

Denn der Träger des evangelischen Familienzentrums Schatzinsel arbeitet schon selbst an einer Lösung, wie Bastian Remkes, beim evangelischer Verwaltungszweckverband Schwarzwald-Bodensee für die Kindertagesstätten verantwortlich, auf Anfrage unserer Redaktion berichtet. Ab Montag müssen die Öffnungszeiten der St. Georgener Einrichtung demnach montags bis donnerstags auf 7 bis 14.30 Uhr und freitags auf 7 bis 14 Uhr reduziert werden. Bislang hatte die Einrichtung montags bis donnerstags von 6.30 bis 16.30 Uhr und freitags von 6.30 bis 14 Uhr geöffnet. Diese Einschränkungen gelten Remkes zufolge „zunächst bis auf Weiteres“.

Mit den neuen Öffnungszeiten erfüllt die Kita laut Remkes vom Stundenumfang zwar noch immer die Anforderungen an eine Ganztagesbetreuung – dennoch bedeuten sie eine deutliche Einschränkung der Betreuungsstunden, von der 60 Kinder aus rund 50 Familien betroffen sind.

Vakante Stellen und Krankheit sind das Problem

Hintergrund sind nicht besetzte Stellen in Verbindung mit hohen Krankenständen. „Der Umfang von Betreuungszeiten ist gesetzlich geregelt und erfordert einen gesetzlich festgelegten und zwingend einzuhaltenden Personalschlüssel je nach Gruppenart und Öffnungszeit. Wenn der vorgegebene Personalschlüssel wegen Personalausfällen nicht eingehalten werden kann, müssen Öffnungszeiten gekürzt werden“, schildert Remkes die Lage.

Notgruppe für maximal 20 Kinder in Planung

Um die Verkürzung der Öffnungszeiten zumindest für einen Teil der Eltern abzufedern, arbeitet der evangelische Zweckverband Remkes zufolge derzeit an der Organisation und Einrichtung einer stabilen Notgruppe für maximal 20 Kinder. Diese sollen montags bis donnerstags in dieser Form bis längstens 16 Uhr betreut werden.