Mehrkosten im Bereich der Rohbauarbeiten im Zuge der Erweiterung des Kindergartens in Schabenhausen wurden vom Gemeinderat genehmigt. Foto: Albert Bantle

Der Niedereschacher Gemeinderat genehmigte zusätzliches Geld für die Arbeiten. Das ist der Grund für die Mehrausgaben.

Schweren Herzens genehmigte der Niedereschacher Gemeinderat einen von der die Rohbauarbeiten im Zuge der Kindergartenerweiterung in Schabenhausen ausführenden Firma geltend gemachten Nachtragsanspruch in Höhe von 58 814 Euro.

 

Ortsbaumeister Hartmut Stern musste den Räten einiges erklären und machte auch keinen Hehl daraus, dass Sitzungen mit einem derartigen Thema auch für ihn „nicht angenehm“ seien.

Zum Zeitpunkt der Ausschreibung, so Stern, sei man davon ausgegangen, dass die Rohbauarbeiten direkt im Anschluss an die Abbrucharbeiten des WC-Anbaus erledigt werden können. Erst nach dem Abbruch des Anbaus Mitte Dezember konnten die bestehenden Fundamente des Bestandsgebäudes in Augenschein genommen und vom Statiker und vom Geologen bewertet werden, da es hierzu keine Bauunterlagen mehr gab.

Ungünstige Bodenverhältnisse

Dabei wurde festgestellt, dass die Bodenverhältnisse im Übergang Alt- zu Neubau äußerst ungünstig waren. Zudem gab es keine homogenen Fundamente unterhalb der westlichen Wand. Vielmehr wurden verschiedene Stein- und Bruchsteinfundamente, teilweise bereits ausbetoniert, angetroffen. Dadurch mussten die Bestandsfundamente teilweise in kleinen Abschnitten mit Betonfüllungen unterfangen werden. Die geplante Bodenplatte musste hierzu in insgesamt vier Teilen betoniert werden.

Dies erforderte ein hohes Maß an logistischem Aufwand, da nicht fortlaufend gearbeitet werden konnte.

Zudem zeigte sich auch, dass die Fundamente im Sockelbereich teilweise immer breiter wurden und somit weiter ins Baufeld ragten als angenommen.

Aus den genannten Gründen sind die Verantwortlichen der ausführenden Firma mit einer Auflistung von Mehrkosten an die Gemeinde herangetreten, aus welcher sie einen Nachtrag geltend machten. Teilweise wurden die Nachträge anerkannt, teilweise wurden sie als Leistungen aus dem Leistungsverzeichnis zurückgewiesen.

Im Vorfeld so nicht erkennbar

Gerhard Rabus wollte wissen, ob die Planer die von Stern erläuterten Gründe für den Nachtrag nicht im Vorfeld hätten feststellen müssen. „Das war so nicht erkennbar“, verteidigte der Ortsbaumeister die Planer.

Michael Asal hinterfragte die genaue Zusammensetzung des Nachtrags. „Es ist wie so oft. Es werden Nachträge gestellt und wir müssen das dann Abnicken“, ärgerte er sich und nannte dies „nicht optimal“.

Das sei kein Abnicken, so die Antwort von Stern. Man habe ein fachkundiges Architekturbüro und der Sachverhalt sei sehr komplex. „Dieses Risiko haben wir beim Bauen“, so seine Meinung. Asal regte für in solche Fälle wie in Schabenhausen an, künftig von Anfang an 50 000 Euro für „Unvorhergesehenes“ einzuplanen. Das werde wohl deshalb nicht so gemacht, weil dann der Gemeinderat vieles nicht beschließen würde, so die Einschätzung seines Ratskollegen Rüdiger Krachenfels.

Markus Dietrich bezeichnete die Mehrkosten zwar als „ärgerlich“. In den Boden sehe man aber nicht rein. Für ihn seien die von Stern genannten Gründe nachvollziehbar.