Einige Regularien bezüglich der Gebühren für städtische Kindergärten wurden überarbeitet. Das war Thema im Gemeinderat.
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für städtische Kindertageseinrichtungen in Hechingen war Thema in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Doch diesmal ging es nicht um die Anpassung der Gebühren, sondern um Begrifflichkeiten in der Satzung.
Marc Meßmer, Leitung Öffentlichkeitsbereich, führte die Gemeinderäte durch das Schriftstück. Geändert wurde beispielsweise Paragraf vier, der den Wegzug von Kindergartenkindern regelt.
Mehr Platz für Hechinger Kinder
Bisher endete das Benutzungsverhältnis der Kindertagesstätte automatisch mit Ablauf des Kindergartenjahres. Künftig kann der Einrichtungsträger das Benutzungsverhältnis auch vorzeitig zum Ende eines Kindergarten-Halbjahres mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen vorzeitig beenden. Damit könne man bei einem Wegzug Platz für Hechinger Kinder schaffen, die auf einen Betreuungsplatz warten.
Benutzungsgebühr kann bei höherer Gewalt reduziert werden
Und auch aus der Corona-Pandemie wurden Lehren gezogen, die sich künftig in der Benutzungsgebührenordnung widerspiegeln. Ergänzt wurde nun, dass Eltern weiterhin die Benutzungsgebühr bezahlen müssen, auch wenn es wegen höherer Gewalt – beispielsweise einer Pandemie –, organisatorischer oder personeller Gründe zu einer Reduktion der Betreuungszeiten, zu Schließungen oder zu Notbetreuungen kommt.
Falls jedoch die Betreuungszeit über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen reduziert wird, so ist vorgesehen, die Gebühren anteilig entsprechend der Betreuungszeit zu reduzieren.
Wenn es (Teil-)Schließungen oder eine Notbetreuung gibt, die länger als vier Wochen anhält, werden für diesen Zeitraum die Gebühren in vollem Umfang zurückerstattet. Bisher war es so geregelt, dass Eltern für den ersten Monat, in dem das Kind eine neue Einrichtung besucht, nur die Hälfte der Betreuungsgebühren bezahlt haben.
Keine Vergünstigung im ersten Monat
Mit diesem Rabatt ist nun Schluss. „Wir haben aus der Praxis die Rückmeldung bekommen, dass im ersten Monat ein deutlich höherer Aufwand besteht“, erklärt Meßmer. Eine Vergünstigung sei daher dem Aufwand nicht angemessen.
Die Gemeinderäte stimmten einstimmig der Satzungsänderung zu. Die Gebühren sind davon nicht betroffen, zumal der Gemeinderat im Juli 2022 beschlossen hat, für das laufende Kindergartenjahr 2022/2023 die Gebühren nicht zu erhöhen.