Kein leichtes Unterfangen ist die Erstellung eines Kindergarten-Bedarfsplanes, den etwa Bürgermeister Michael Maier für die Gemeinde Winterlingen erstellt. Dabei müssen viele Faktoren beachtet werden – keiner davon ist in Stein gemeißelt.
„Sobald ein Kind auf der Welt ist, dreht sich für die Eltern alles nur noch darum“, sagt Michael Maier im Gespräch mit unserer Zeitung. Doch auch den Winterlinger Bürgermeister beschäftigt dieses Thema derzeit intensiv – nicht weil er junger Vater wäre, sondern weil der neue Kindergarten-Bedarfsplan der Gemeinde erstellt werden muss.
Der beschreibt laut Maier den Ist-Zustand der Kindertageseinrichtungen, Anzahl und Belegung der Betreuungsplätze sowie – unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung der Einwohnerzahlen – womöglich erforderliche Anpassungen.
Damit ist zugleich eine große Herausforderung bei der Erstellung des Plans benannt: Es gibt viele Unbekannten. Die Einwohnerzahl etwa hängt ab von den erwarteten Geburten – „Woher weiß ich, wann das Kind genau geboren wird?“ –, Zu- und Wegzügen sowie der Art von Neubaugebieten. „In unserem Seniorenwohngebiet etwa ist die Wahrscheinlichkeit potenziellen Nachwuchses denkbar gering“, sagt Maier.
Bei Kindergärten gibt es keinen einheitlichen Start
Das Hauptproblem aber heißt laut Maier Fluktuation: „Es kommen laufend Kinder in den Kindergarten oder verlassen ihn wieder.“ Schwierig, denn der Bedarfsplan sollte die Belegung der verfügbaren Plätze ausweisen – und Michael Maier hochrechnen können, wann welcher Platz belegt respektive verfügbar ist.
In manchen Fällen müssten Plätze „vorbelegt“ werden – zum Beispiel, wenn ein Kind von der Krippe in eine Ü3-Gruppe wechselt. Möglich ist laut Maier zwar auch die Unterbringung in einer altersgemischten Gruppe – wegen ihres erhöhten Betreuungsbedarfs aber belegen Zwei- bis Dreijährige gleich zwei Plätze auf einmal.
Eine Kugelfuhr: Winterlinger Einrichtungen unterstehen drei Trägern
„Wenn ich 25 verfügbare Plätze und fünf U3-Kinder habe, dann belegen die zehn Plätze“, erklärt Maier. „In diesem Fall darf ich nur 15 weitere Kinder in der Gruppe platzieren.“
Es kommt auch vor, dass ein Kind beim Übergang in die Schule zurückgestellt wird und ein weiteres Jahr den Kindergarten besucht – ein Problem, wenn der Platz etwa bereits anderweitig belegt ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Winterlinger Kindertageseinrichtungen einem von drei Trägern unterstehen. Bewerben sich Eltern sicherheitshalber bei unterschiedlichen Trägern, sind vorübergehend bis zu drei Plätze gleichzeitig blockiert.
Rechtsanspruch gilt nicht auf einen Platz in der Wunschkita
Wobei Maier betont, dass „das hier kein Wunschkonzert ist“ – zumindest, wenn die Zahl der Plätze sich dem Ende zuneigt – und die Betreuung in einem Kindergarten auf rein freiwilliger Basis fußt.
„Laut Gesetzgebung besteht zwar ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz – aber nicht auf einen Wunschplatz. Der Rechtsanspruch gilt für einen Platz innerhalb der Gesamtgemeinde.“ Und: Bis zu 30 Minuten Fahrzeit gelten als durchaus zumutbar.
Bisher war das Angebot passgenau, meint Maier
Kurzum: Die Erstellung eines Kindergarten-Bedarfsplanes ist eine komplexe Angelegenheit.
Aber: „Bisher haben wir immer ein passgenaues Angebot vorlegen können, und ich gehe davon aus, dass das in den kommenden zwei bis drei Jahren so bleiben wird“, resümiert Maier. Was in oder nach dieser Zeit geschieht, kann wie bei der Planerstellung höchstens vermutet werden.
Was aber schon jetzt feststeht: Mit der nächsten Fortschreibung des Kindergarten-Bedarfsplanes in Winterlingen muss sich ein anderer befassen. Michael Maiers Amtszeit als Bürgermeister endet im September 2026 – und er hat mehrfach angekündigt, dass dies seine letzte Amtszeit ist.