Der Kindergarten in Tannenkirch gehört zu denen in kirchlicher Trägerschaft. Foto: Jutta Schütz

Die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2024 für die Kindergärten in kirchlicher und in freier Trägerschaft in Kandern liegen vor.

Der Gemeinderat nahm diese Zahlungen, über die Hauptamtsleiterin Jasmin Winz informierte, zur Kenntnis. Zusätzlich beschloss der Rat einstimmig die überplanmäßige Ausgabe von 30.200 Euro für die Abschlagszahlungen des städtischen Anteils an den Betriebskosten der freien und kirchlichen Träger.

 

Aus den Überzahlungen beziehungsweise Guthaben und den Nachzahlungen aus den Betriebskostenabrechnungen 2024 der Kindergärten in freier und kirchlicher Trägerschaft kamen bei der Verrechnung gut 105.300 Euro zusammen, die als Gesamtnachzahlung feststanden. Die Überzahlungen wurden mit den Abschlagszahlungen verrechnet und die Nachzahlungen dann überwiesen.

Beim evangelischen Kindergaus Tannenkirch betrug die Nachzahlung knapp 74.500 Euro, beim evangelischen Kindergarten Holzen waren es knapp 34.800 Euro. Beim Waldorfkindergarten Feuerbach waren knapp 14.300 Euro zu viel überwiesen worden, beim Naturkindergarten Tannenkirch und Sitzenkirch waren knapp 5400 Euro zu wenig gezahlt worden.

Aufgrund der errechneten Prognosen werden 2026 im Haushalt folgende Mittel berücksichtigt. Die vierteljährliche Abschlagszahlung an das evangelische Kinderhaus in Tannenkirch wurde mit 776.000 Euro berücksichtigt. Für den evangelischen Kindergarten in Holzen sind es vierteljährlich 213.000 Euro, für den Waldorfkindergarten in Feuerbach sind es 175.000 Euro (plus knapp 9400 Euro an pädagogischer Leitungszeit). Für den Naturkindergarten in Tannenkirch und Sitzenkirch sind es insgesamt 316.000 Euro.

Die Kostendeckungsgrade erhöhen

Die Verwaltung bemüht sich, bei den städtischen Kindergärten die immer noch zu geringen Kostendeckungsgrade durch eine Anhebung der Kindergartengebühren zu erhöhen. Um nach und nach den angestrebten Kostendeckungsgrad von 20 Prozent annähernd anzustreben, hatte die Stadt zum 1. Januar 2026 die Kindergartengebühren angehoben, um zumindest einen Kostendeckungsgrad von zunächst 16,9 Prozent und ab 1. September dann 18,5 Prozent zu erreichen. Auch kirchliche und freie Träger von Kindergärten sind angehalten, bei den Kostendeckungsgraden möglichst 20 Prozent zu erreichen.

Gefragt wurde noch nach der Belegung des recht neuen Waldkindergartens in Sitzenkirch, bei dem es anfänglich Anlaufschwierigkeiten durch zu geringen Anmeldezahlen gab. Dort seien aber mittlerweile seit März 2026 17 Kinder angemeldet, was eine gute Belegungszahl ist, „20 Kinder kann dieser Kindergarten insgesamt aufnehmen“, teilte Winz mit.