Bis der Kindergartenneubau in Seedorf und der Anbau an St. Martinus in Dunningen fertig sind, muss die Gemeinde bei den Kindergartenplätzen Sonderregelungen in Anspruch nehmen.
Nach heutigen Berechnungen (es liegen die Geburtenzahlen Mai 2025 zugrunde) kann Dunningen im Kindergartenjahr 2025/2026 den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in der Gesamtgemeinde nur erfüllen, weil es zwei Ausnahmeregelungen gibt.
Ohne die Anwendung des „Erprobungsparagrafen“ 11 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und die Abweichungsmöglichkeit bei der Höchstgruppenstärke würden die Plätze nicht ausreichen, sagte Rathausmitarbeiterin Evelyn Ehrmann in der jüngsten Lackendorfer Ortschaftsratssitzung.
Der „Erprobungsparagraf“ lässt zu, dass für eine befristete Zeit von den gesetzlichen Vorgaben abgewichen werden kann. Damit soll dem Einrichtungsträger mehr Spielraum und Flexibilität bei der Suche nach passgenauen Lösungen ermöglicht werden. Oberste Prämisse ist: Das Kindeswohl in der Tageseinrichtung muss auch im Rahmen der beantragten Erprobung gewährleistet sein.
Fünf weitere Ü3-Plätze
Für den Gemeindekindergarten Lackendorf hat die Verwaltung einen Antrag auf Bewilligung von fünf weiteren Ü3-Plätzen gestellt – und zwar befristet für zwei Kindergartenjahre. Der Kommunalverband Jugend und Soziales habe dem Antrag stattgegeben, hieß es am Ratstisch.
Bürgermeister Peter Schumacher lobte das Lackendorfer Erzieherinnenteam für ihre Bereitschaft, bei dieser Lösung mitzumachen. Man wisse jedoch nicht, was nach 2027 mit der Sonderregelung passiere, sagte der Schultes. Deshalb habe man die zusätzlichen Plätze ab 2027 aus der Berechnung herausgenommen. „Es wäre unredlich und unehrlich, wenn wir die fünf Plätze durchrechnen würden“, so Schumacher.
Weitere Ausnahmeregelung
Die Gemeinde benötigt zusätzlich eine weitere Ausnahmeregelung nach der Kita-Verordnung. Nach dieser darf bei Erfüllung des Mindestpersonalschlüssels von der Höchstgruppenstärke um bis zu zwei Kinder pro Gruppe nach oben abgewichen werden. Die Gemeinde kann somit 14 zusätzliche Ü3-Plätze ausweisen.
Im Gemeindekindergarten Dunningen sind es sechs, auf Seedorf entfallen vier und auf die beiden Waldkindergärten je zwei Plätze. Diese Regelung sei zeitlich nicht befristet, erklärte Ehrmann.
Seedorf im Herbst 2026
Es sei wichtig, dass der Anbau an den Martinus-Kindergarten für eine weitere Ü3-Gruppe mit maximal 25 Plätzen termingerecht fertiggestellt werde, betonte der Bürgermeister. Mit der Fertigstellung des Seedorfer Kindergartens im Herbst 2026 entspanne sich die Situation deutlich. So stünden zum Beginn des Kindergartenjahres 2026/2027 20 weitere Ü3-Plätze zur Verfügung. Auch bei den Kindern unter drei Jahren, so die Verwaltung, könne der voraussichtliche Bedarf an Betreuungsplätzen abgedeckt werden.
Zugestimmt hat der Ortschaftsrat einer Änderung der vor acht Jahren festgelegten Kriterien zur Vergabe der Kindergartenplätze. Die Bestimmungen entsprächen nicht mehr den aktuellen gesellschaftlichen Ansprüchen, lautete der Grund.
Gebühren erhöht
Das Gremium erklärte sich mit der Erhöhung der Kindergartengebühren um 7,3 Prozent (Empfehlung der Landesverbände) einverstanden. Ziel in Baden-Württemberg bleibe weiterhin ein Kostendeckungsgrad von 20 Prozent durch Elternbeiträge. In Dunningen lag dieser in 2024 bei 17,8 Prozent.
Ob man mit diesem Kostendeckungsgrad bei Förderanträgen auch auf der „sicheren Seite“ sei, wollte Ratsmitglied Volker Haag wissen. Solange die Elternbeiträge nach den Empfehlungen der Landesverbände angepasst würden, habe ein geringerer Deckungsbeitrag als 20 Prozent keine negativen Auswirkungen auf die Zuschüsse, versicherte Schumacher.
Zehn Plätze in der Tagespflege
Nach Angaben des Jugendamtes Rottweil gibt es in der Gemeinde Dunningen zum Stichtag 1. März 2025 zehn Plätze in der Tagespflege (sieben U3- Plätze und drei Ü3-Plätze). Der Gemeinderat wird sich in seiner nächsten Sitzung (28. Juli ) mit der Kindergartenbedarfsplanung befassen.