Die Gemeinde Malsburg-Marzell zahlt nun auch für Kinder ab drei Jahren einen Zuschuss für die Betreuung durch Tageseltern.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig für den Zuschuss in Höhe von 3,50 Euro pro Stunde. Bislang zahlte Malsburg-Marzell diesen Zuschuss nur für Kinder von null bis drei Jahren.
Wegen fehlenden Personals, heißt es in der Sitzungsvorlage, können aktuell nicht alle Kinder ab drei Jahren einen Platz im Kindergarten „Schwalbennest“ erhalten. Diese Betreuungslücke können Tageseltern schließen, doch ohne Förderung wäre das für viele berufstätige Eltern zu teuer. Daher gab es bereits mehrere Anfragen an die Verwaltung nach Ausweitung der Förderung. Die pragmatische Übergangslösung seitens der Gemeinde sichere somit nun die Betreuung und entlaste Familien, bis die geplanten strukturellen Verbesserungen im Kindergarten greifen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kooperationsvereinbarung mit dem Wunderfitz in Weil am Rhein zu ergänzen.
Für Kinder unter drei Jahren läuft die Förderung der Gemeinde von 3,50 Euro pro Stunde weiter. Bei einem Betreuungsbedarf von über 20 Stunden pro Woche ist die Notwendigkeit der Förderung schriftlich vom Antragsteller darzulegen.
Für Kinder von drei bis sechs Jahren werden in der Regel bis zu 30 Stunden pro Woche bezuschusst, auch hier muss bei Mehrbedarf eine schriftliche Begründung durch den Antragsteller vorgelegt werden.
Es geht nicht zwingen nach der Reihenfolge auf der Warteliste
30 Wochenstunden ist auch der Kindergarten „Schwalbennest“ mit verlängerten Öffnungszeiten geöffnet. André Hintenaus wollte wissen, wie es mit der Förderung laufe, wenn für ein von Tageseltern betreutes Ü3-Kind ein Platz im Kindergarten frei werde. In diesem Fall, erklärte Hauptamtsleiter Patrick Seemann, falle die Förderung der Gemeinde weg. Werde das Kind dann weiterhin von Tageseltern betreut, müssten dessen Eltern den finanziellen Mehrbedarf tragen. Im Übrigen stellte Seemann klar, dass frei werdende Kindergartenplätze nicht zwingend anhand der Reihenfolge auf der Warteliste besetzt würden. Komme ein frisch zugezogenes Kind nahe des Einschulungsalters in die Gemeinde, habe es Vorrang.
Anderer Rechtsanspruch ab dem dritten Geburtstag
Seitens des Landkreises Lörrach ist übrigens kaum mit einer Förderung der Betreuung für Über-Dreijährige durch Tageseltern zu rechnen. Dies fördere der Landkreis nur bei besonderem Bedarf oder ergänzend zum Kitabesuch, teilte Pressesprecherin Mai-Kim Lâm auf Anfrage mit: „Nur für die Altersstufe null bis drei Jahre ist die Betreuung in der Kindertagespflege der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt. Mit dem dritten Geburtstag eines Kindes hat es Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Also ändert sich mit dem dritten Geburtstag der Rechtsanspruch.“