Die Betreuung im Foyer der Arthur-Bantle-Halle läuft hervorragend. Foto: Ziechaus

Den Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/27 behandelte der Gemeinderat Hardt.

Der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder an der Grundschule soll in Hardt ab dem kommenden Schuljahr beginnend ab der Klassenstufe 1 erfüllt werden.

 

In den nächsten vier Jahren soll die Ganztagsbetreuung sukzessive für Kinder bis zur vierten Klasse ausgeweitet werden, berichtete Kämmerin Annette Saur.

Von Montag bis Freitag gilt das im Umfang von täglich acht Zeitstunden in 48 von 52 Wochen im Schuljahr. Dieser Betreuungsanspruch wird durch Schulunterricht und andere Schulangebote bereits teilweise erfüllt. Das Land wird sich mit 68 Prozent an den Kosten beteiligen.

Eltern haben Brief erhalten

Landesweit geht man von kalkulatorischen Gesamtbetriebskosten je Betreuungsstunde und Kind von 4,16 Euro aus. Bei 68 Prozent Anteil werden 2,80 Euro dieser Kosten vom Land übernommen. In der bisherigen Entgeltkalkulation sind Gebäudekosten nicht enthalten.

Die Angebote wurden den Eltern der Klasse 1 in einem Elternbrief mitgeteilt mit der Bitte, über den Betreuungsanspruch des Kindes bis zum 12. März zu informieren. Mit der Anmeldung bis zu diesem Termin könne die gewünschte Betreuung im erforderlichen Umfang rechtzeitig organisiert werden.

Gut angenommen

Auch über die Zeiten und Kosten der verlässlichen Grundschule, der Nachmittagsbetreuung und Mittagessen wurde in dem Brief informiert. Beides bietet die Gemeinde seit Januar 2025 an und die Angebote seien gut angenommen worden.

Inzwischen ist die Betreuung in das Foyer der Arthur-Bantle-Halle umgezogen. Kinder der Klassenstufen eins bis vier können kommen und die Erstklässler haben einen Anspruch darauf.

Patrick Gaus empfahl, eine Sozialverträglichkeit zu überprüfen. Der Gemeinderat wollte die Entgelte für die Betreuungsformen unverändert beibehalten.