Über die Anpassung der Elternbeiträge für die städtischen Kindergärten sowie der Schulkindbetreuung, wie hier für den Sophie-Scholl-Kindergarten, wird im Gemeinderat im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Foto: Hans Herrmann

Der Blumberger Gemeinderat berät am 18. Juli über die Betreuungskosten für Kinder. Der Gemeinde- und Städtetag empfiehlt eine Erhöhung um 7,5 Prozent. Den Zuschuss für die neuen Krippenplätze muss die Stadt eventuell zurückgeben.

Zu der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird Donnerstag, 26. Juni, über die Beratung von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulkindbetreuung für das Jahr 2024/25 die Bevölkerung eingeladen. Anschließend findet die letzte Gemeinderatssitzung in alter Besetzung um 18 Uhr ebenfalls öffentlich im Städtle-Saal des Feuerwehrgerätehauses statt.

 

In einer weiteren Sitzung stehen am Donnerstag, 18. Juli, der neu gewählte Gemeinderat sowie die frisch gewählten Ortsvorsteher mit ihrer Vereidigung im Mittelpunkt. In der Ausschusssitzung wird ab 17.30 Uhr die Erhöhung der Betreuungskosten für Kindergärten und Schulkinder beraten. Diese war bereits in der Gemeinderatssitzung Anfang Mai Thema.

Auf die Empfehlung des Gemeinde- und Städtetages sowie der kirchlichen Fachverbände, die Elternbeiträge um 7,5 Prozent zu erhöhen, wurde in der damaligen Ratssitzung keine Einigung erzielt. Vor allem aus der CDU-Fraktion wurden Bedenken geäußert. Nach deren Antragen wurde dieser Tagesordnungspunkt verschoben. „Wir müssen uns genau überlegen, wie wir in diesen Zeiten die Eltern weiter belasten können und das war uns in der Kürze der Zeit nicht möglich“, argumentierte Fraktionssprecher Dieter Selig.

Widerstand aus der Bevölkerung

Widerstand war auch aus Kreisen der anwesenden Bevölkerung zu verspüren , die in dieser Kostenerhöhung den Dialog und die Transparenz vermissten. Auf Antrag der CDU soll ein Vergleich der Gebühren (soweit möglich) mit den Angeboten der Umlandgemeinden stattfinden. Jede Gemeinde bietet ihre Betreuung entsprechend der vorhandenen Gegebenheiten und Nachfrage an. Unterschiedliche Gruppenstärken und Altersstrukturen verlangen in allen Einrichtungen, ob städtisch oder kirchlich viel Flexibilität.

Der Gebührenmaßstab wird nach Art der Einrichtung, dem Umfang der Betreuung, dem Alter des Kindes sowie der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren eines Haushaltes aufgeschlüsselt. Bei der Schulkind- und Ganztagsbetreuung erachtet die Stadtverwaltung durch den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch eine entsprechende Anpassungen als nötig.

Gebühren neu kalkulieren

Bereits seit 2016/17 bietet die Stadt ein Betreuungsangebot für Grundschulkinder an. Diese Gebühren sollen aktuell nicht erhöht, sondern im Zuge der Planung neu kalkuliert werden. Eine Vergleichbarkeit mit Nachbargemeinden sieht man hier nur als bedingt möglich. Laut einer veröffentlichten Statistik befinden sich die Blumberger Gebühren absolut im Rahmen.

In der angesetzten Gemeinderatssitzung ist auch der Zuschuss für den Ausbau von 20 Krippenplätzen am Standort des evangelischen Kindergartens Buchberg Arche Thema. Bereits 2019 erhielt hier die Stadt Blumberg für diese Erweiterung aufgrund einer langen Warteliste einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 198 000 Euro, der auch einen Küchenzuschuss von 8000 Euro beinhaltete. Aufgrund des Fachkräftemangels und geänderter Strukturen durch die Corona-Pandemie konnte dieses Vorhaben jedoch nicht realisiert werden.

Private Großtagespflege

Dem Regierungspräsidium wurde daraufhin mitgeteilt, dass anstatt der 20 Krippenplätze im Rahmen einer eingerichteten privaten Großtagespflege bis zum 1. September neun neue Kindertagespflegesätze geschaffen würden. Man hofft nun, dass nach einem entsprechenden Antrag mit Verlängerung des Nachweises der Inbetriebnahme bis 31. Mai 2029 in der Kita Buchberg Arche die zwei Krippengruppen in Betrieb genommen werden können.

Eine Erholung vom Fachkräftemangel wäre eine entscheidende Voraussetzung. Wenn der Verlängerungswunsch beim Regierungspräsidium keine Akzeptanz findet, müsste die Stadt nach Verrechnung der neun geschaffenen Kindertagesplätze in der Großtagespflege maximal 172 000 Euro zurückbezahlen. Durch Ersparnisse von Personalkosten sei diese Rückforderung auf lange Sicht nach Mitteilung der Stadtverwaltung verkraftbar.

Anfrage geht zurück

Betreuung für U3-Kinder
Nach Ausführungen des Landratsamtes ist die Betreuung für U3-Kinder in Blumberg seit 2017 deutlich gesunken. Während im Jahr 2017 noch 113 Kinder in Blumberg geboren wurden, waren es bis zum Jahr 2022 mit lediglich 86 Geburten deutlich weniger. Die Ursache dieser Entwicklung ist nach Einschätzung des Landratsamtes auf die zunehmend schwierige, wirtschaftliche Situation in vielen Haushalten zurückzuführen. Zusammenfassend ist die Nachfrage an Betreuungsplätzen für Kleinkinder entgegen der Erwartungen zurück gegangen.