Weil die Polizei mehr als 150 kinder- und jugendpornografische Dateien auf dem Smartphone eines Unternehmers aus dem Kreis Rottweil fand, musste dieser sich vor dem Amtsgericht in Rottweil verantworten.
Kreis Rottweil - Im September 2020 hatte der 57-Jährige zwei Bilder eines entblößten 14-jährigen Jungen über den Computer seines Unternehmens verschickt. Eine daraufhin veranlasste Wohnungsdurchsuchung im Sommer 2021 brachte weitere Bilder und Videos mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt zu Tage.
Einige der Bilddateien wurden bei der Verhandlung im Rottweiler Amtsgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit in Augenschein genommen. Zuvor hatte der Angeklagte über seinen Verteidiger den Besitz und die Verbreitung eingeräumt. Weitere Angaben zur Tat wollte er nicht machen. Seinem Mandanten sei die ganze Sache peinlich, erklärte der Verteidiger.
53 kinderpornografische sowie 107 jugendpornografische Bilder und Videos waren von der Polizei auf dem Smartphone des Mannes gefunden worden. Dieser meinte, er sei damals zu einer Gruppe hinzugefügt worden, in der Bilder und Videos dieser Art ausgetauscht worden seien, und habe das geschehen lassen. Aktiv nach solchen Dateien im Internet gesucht habe er nie, sagte der Angeklagte auf Nachfrage von Richter Oliver Niefer. Und nach der Durchsuchung habe er alles, was in Richtung Kinder- und Jugendpornografie ging, eingestellt.
Digitale Spuren der Originale
Laut Ermittlungsbericht der Polizei hatte sich der 57-Jährige bei der Beschlagnahmung des Smartphones kooperativ verhalten, dieses sofort ausgehändigt und den Zugangscode zur Verfügung gestellt. Bei den Dateien habe es sich um so genannte Vorschaubilder im Cache-Speicher (Zwischenspeicher) gehandelt. Die Original-Dateien waren laut Bericht nicht mehr auffindbar. Offenbar hatte der Angeklagte sie wieder gelöscht, dennoch hatten sie digitale Spuren auf dem Smartphone hinterlassen.
Der Angeklagte sei nun einer der Ersten, die die Folgen des verschärften Strafrahmens zu spüren bekämen, meinte Richter Niefer. Kurz vor der Wohnungsdurchsuchung sei das Gesetz zur Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs verabschiedet worden. Damit wurden einige Taten zum Verbrechen hochgestuft. So ist seitdem auch der Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften ein Verbrechen, nicht nur die Herstellung.
Kein Hinweis auf Gefährdung
Die Plädoyers und das letzte Wort des Angeklagten fanden ebenfalls unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der 57-Jährige wurde bezüglich des Besitzes von kinderpornografischen Schriften sowie des Besitzes und der Drittverschaffung – also der Weiterleitung von Dateien von einem Vorbesitzer an einen Dritten – von jugendpornografischen Schriften schuldig gesprochen. Richter Niefer verurteilte den bis dato nicht vorbestraften Unternehmer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung.
Die Mindeststrafe liege bei solchen Vergehen bei einem Jahr, erklärte Niefer. Er wolle die Straftat des Angeklagten nicht verharmlosen, jedoch habe es sich im Vergleich dazu, dass heutzutage mit einem Klick Tausende solcher Dateien heruntergeladen und gespeichert werden können, um eher eine geringe Anzahl an kinder- und jugendpornografischem Material gehandelt.
Direkt bei der Polizei anzeigen
Zudem habe sich dieses "nur" im Cache-Speicher befunden, was sich ebenfalls strafmildernd auswirke. Weitere Punkte dieser Art waren die gute berufliche Integration des Angeklagten und das kooperative Verhalten gegenüber der Polizei. Zudem habe das Gericht bei dem 57-Jährigen keinen Anhaltspunkt auf schwerwiegende Probleme in Richtung Pädophilie. Wenn man solche Dateien zugeschickt bekomme, sollte das direkt bei der Polizei angezeigt werden – allein schon, um sich selbst vom Verdacht zu befreien, riet Richter Niefer. Denn die technischen Spuren seien, selbst wenn man die Dateien sofort lösche, nicht so leicht zu beseitigen, wie sich in diesem Fall gezeigt habe.