Tatort Bundesstraße 14, überm Viereichenhau-Tunnel: Die jungen Steinewerfer wurden schnell gefasst – doch für die betroffenen Autofahrer ist der Ärger noch nicht vorüber. Foto: Peter Petsch

Leichtsinnig bringen sie Autofahrer in größte Gefahr: Steinewerfende Kinder haben zuletzt auf der Bundesstraße 14 im Stuttgarter Süden zugeschlagen. Dem Schreck folgt in solchen Fällen meist der große Ärger: Die Betroffenen bleiben auf ihrem Schaden sitzen.

Stuttgart - Es herrschte Großalarm, fast wie nach einem Banküberfall. Zum zweiten Mal binnen zwei Tagen hatten Steinewerfer am Viereichenhau-Tunnel den Verkehr auf der Bundesstraße 14 zwischen Schattenring und Stuttgarter Süden im Visier. Bis zu 1,5 Kilo schwere Brocken flogen von einem Fußweg oberhalb des Tunnelportals nach unten. Sieben Autofahrer meldeten sich an jenem Dienstagabend per Notruf. Die Geschosse hatten 10 000 Euro Schaden angerichtet.

Acht Streifenwagen rückten Richtung Südheimer Platz aus, um die Steinewerfer zu stellen. Bereits am Abend zuvor hatten die Täter an derselben Stelle zugeschlagen und mehrere Tausend Euro Schaden angerichtet. Eine 51-jährige Fiat-Fahrerin und ein 28-jähriger Golf-Fahrer waren mit dem Schrecken davongekommen.

Die Täter sind nun ermittelt – strafrechtlich wird ihnen freilich nichts passieren. Die erwischten drei Jungs, wohnhaft im Stuttgarter Süden, sind gerade mal elf und zwölf Jahre alt. Für den Schaden müssen sie freilich haften – jedoch dürften die betroffenen Autobesitzer dafür wohl den Zivilklageweg beschreiten müssen. Nicht selten gibt es aber das Problem, dass bei schwierigen Familienverhältnissen selten etwas zu holen ist.

Der Fall ist trauriger Höhepunkt ähnlicher Anschläge in den letzten Wochen in und um Stuttgart. In Böblingen wurde ein Autofahrer von einem 15 und 16 Jahre alten Duo beworfen, in Leonberg zertrümmerten unbekannte Kinder von einer Brücke aus die Frontscheibe eines vorbeifahrenden Ford. In Leutenbach, Rems-Murr-Kreis, wurden vier 12 bis 13 Jahre alte Kinder erwischt, als sie an der B 14 mit Steinen warfen.

„Weil es strafrechtlich nichts zu ermitteln gibt, sind wir bald raus aus dem Fall“

Sindelfingen, Esslingen, Filderstadt, Rutesheim – selbst der Stuttgarter Süden war in diesem Jahr schon einmal Tatort. In der Karl-Kloß-Straße beschossen vier Schüler am 24. April zwei Transporter mit einer selbst gebastelten Steinschleuder. Dabei richteten sie mehrere Tausend Euro Schaden an. Auch ein Fenster der nahe gelegenen Schule wurde beschädigt.

Geschädigte können in solchen Fällen kaum auf die Polizei setzen: „Weil es strafrechtlich nichts zu ermitteln gibt, sind wir bald raus aus dem Fall“, sagt Polizeisprecher Jens Lauer. Es gebe keine Rückmeldung über zivilrechtliche Ergebnisse. Andererseits versuchten Jugendsachbearbeiter der Reviere oft auch einen möglichen Täter-Opfer-Ausgleich zu vermitteln. Dies sei bei Fällen möglich, bei denen die Kinder und die Geschädigten relativ nahe zusammenleben.

Freilich lohnt auch dieser Aufwand nicht immer. Eher ernüchtert war beispielsweise der Jugendsachbearbeiter nach einem Fall im Mai 2010, bei dem neun Kinder im Alter von elf bis zwölf Jahren im Stadtteil Fasanenhof einen Wohnwagen zerstört hatten. Deren Tat: Caravan aufgebrochen, Lampen zerschlagen, Schränke beschädigt, Wände beschmiert, Notdurft verrichtet.

„Vielfach wurde versucht, den Tatbeitrag des eigenen Kindes kleinzureden“

Der Versuch, die tatverdächtigen Kinder und deren Eltern mit der betroffenen Familie zusammenzubringen, um so etwas wie eine Wiedergutmachung zu erreichen, versandete: „Da fehlte es auch bei einigen Eltern an Einsicht“, stellt Polizeisprecher Lauer fest. „Vielfach wurde versucht, den Tatbeitrag des eigenen Kindes kleinzureden.“ Nach dem Motto: Aber meiner war’s ja nicht, das waren doch mehr die anderen.

Den Preis müssen im Zweifel die Geschädigten selbst bezahlen. Oder sich teuer versichern: „Bei einer Vollkaskoversicherung wären die Schäden durch Vandalismus abgedeckt“, sagt Katrin Rüter vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Bei Glasschäden reiche auch die Teilkaskoversicherung. Bei der Haftpflichtversicherung der Eltern ist dagegen nichts zu erwarten: „Ist vorsätzlich begangener Vandalismus im Spiel“, sagt Sprecherin Rüter, „zahlt die Haftpflicht nicht.“ Hier müssen Geschädigte schon ein Zivilgericht bemühen.