Hat sie einen Jungen mit dem Seil am Baum festgebunden, einen anderen gewaltsam am Arm gepackt, einen Dritten angebrüllt und gegen die Garderobe gestoßen? Wegen Körperverletzung musste sich eine Kindergartenleiterin vor dem Nagolder Amtsgericht verantworten.
Mehr als drei Jahre liegen die einer Kindergartenleiterin vorgeworfenen Ereignisse zurück. Wegen dieser muss sie sich nun vor dem Amtsgericht in Nagold verteidigen.
Richter Martin Link bedauerte gleich zu Beginn des Prozesses die lange Wartezeit. Die Corona-Krise und die mit dem Tod des früheren Nagolder Amtsgerichtsdirektors Hans-Georg Gawronski verbundenen Umstände hätten zu der Verspätung geführt.
Weil acht Zeugen geladen worden waren und sich ihre Befragung in die Länge zog, wird das Urteil jedoch erst am zweiten Verhandlungstag gesprochen.
Verteidiger verlangt die Einstellung
Verteidiger Hans-Christoph Geprägs nahm dies zum Anlass, die Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 153 der Strafprozessordnung zu fordern. Seine Mandantin befinde sich in ärztlicher Behandlung. Ihre Nerven lägen blank – zumal sie sich keiner Schuld bewusst sei, erläuterte der Anwalt.
Bereits vorher hatte der Rechtsbeistand der Angeklagten wegen der inzwischen vergangenen Zeit versucht, bei der höheren Dienststelle eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Das könnte nach Rücksprache mit Oberstaatsanwältin Rotraud Hölscher vom Landgericht Tübingen auch klappen, wenn die Angeklagte „die Hosen runterlässt und ihr Fehlverhalten einräumt“ erklärte Link. Ihm sei ebenfalls daran gelegen, die Sache nach so langer Zeit nicht wieder hochzukochen.
Angeklagte beteuert ihre Unschuld
Zwei von vier Anklagepunkte seien bereits erledigt. Der Kindergartenleiterin sollte daran gelegen sein, nicht durch den Nasenring gezogen zu werden, unterstrich der Richter. Daraufhin zog sich Geprägs mit seiner Klientin ins Nebenzimmer zurück und verlas bei der Rückkehr eine anwaltliche Stellungnahme.
Seine Mandantin beteuerte, sie sei unschuldig und könne nicht zugeben, was sie nicht getan habe. „Das nehme ich Ihnen nicht ab“, fuhr der Richter sie daraufhin mit scharfer Stimme an. Das Verfahren wurde mit der Befragung der Zeugen fortgesetzt.
Zeugen werden befragt
Ein 35-jähriger Familienvater berichtete mit weinerlicher Stimme, sein damals dreijähriger Sohn sei von der Kindergartenleiterin häufig angemotzt worden. Einmal sei er mit blauen Flecken am Oberarm heimgekommen. „Seitdem macht er ständig in die Hose“, unterstrich der Vater. Und bei Streitereien würde er sich immer die Ohren zuhalten.
Danach wurde eine Elternbeirätin der Einrichtung aufgerufen. Einmal habe sie durch die offene Tür mitbekommen, wie sich ein Kind bei Regenwetter nicht umziehen wollte, worauf die Angeklagte ihn am Arm gepackt und trotz heftiger Gegenwehr in Richtung Garderobe gezerrt habe.
Eine junge Mitarbeiterin – für sie war das ihre erste Stelle – sagte aus, eine Mutter sei aufgelöst am Eingang der Einrichtung erschienen und habe ihrer Chefin lautstark vorgeworfen, ihr Kind beschimpft und am Arm gezogen zu haben.
Eine Schnur „zur Bändigung“
Der Vater eines – wie er selbst sagt – lebhaften Jungen will gehört haben, dass man seinem Sohn mit einer Schnur die Hände zusammengebunden habe, um ihn „zu bändigen“. Ein weiterer Zeuge sagte vor Gericht aus, sein Junge sei bei einem Ausflug an einen Baum gefesselt worden, weil er wegrennen wollte. Man habe ihm gesagt, einen Hund würde man in diesem Fall anleinen.
Dass die Worte so gefallen seien, bestätigte eine Friseurmeisterin, die mit ihrem Vierbeiner in diesem Moment vorbeikam, solch einen Vergleich und die Aktion „verstörend“ empfand. Deshalb habe sie den Vorfall der zuständigen Stelle gemeldet.
Die Angeklagte wurde entlassen und arbeite jetzt in einem anderen Landkreis. Im Laufe des Nachmittags machten weitere Eltern belastende Zeugenaussagen. Die Verhandlung am 20. Juni fortgesetzt.