Die Reproduktion zeigt die Kiste, in der das Entführungsopfer Ursula Herrmann aus Eching am Ammersee (Oberbayern) erstickte. Foto: dpa

Einer der spektakulärsten Kriminalfälle in der Geschichte der Bundesrepublik, die Entführung der kleinen Ursula Herrmann vor 34 Jahren, könnte in einem Zivilprozess neu aufgerollt werden.

Augsburg - Einer der spektakulärsten Kriminalfälle in der Geschichte der Bundesrepublik, die Entführung der kleinen Ursula Herrmann vor 34 Jahren, könnte in einem Zivilprozess neu aufgerollt werden. Die Zehnjährige war 1981 am Ammersee verschleppt und in einer Holzkiste vergraben worden, das Mädchen erstickte darin qualvoll. Gegen den zu lebenslanger Haft verurteilten 64 Jahre alten Täter sei nun eine Schmerzensgeldklage aus Herrmanns Familie eingereicht worden, berichtet die „Augsburger Allgemeine“ (Samstag).

Walter Rubach, der Verteidiger des 64-Jährigen, sagte der Deutschen Presse-Agentur, dass Ursulas Bruder 20.000 Euro verlange. Das Augsburger Landgericht bestätigte der Zeitung den Eingang der Klage, einen Verhandlungstermin in Zivilverfahren gebe es aber noch nicht.

Laub hatte das Belüftungssystem der Kiste verstopft

Der Entführer des kleinen Mädchens war erst fast drei Jahrzehnte nach der Tat gefasst und ebenfalls vom Augsburger Landgericht nach einem mehr als einjährigen Mammutprozess wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge verurteilt worden. Erst nach so langer Zeit konnten Spezialisten des Bayerischen Landeskriminalamtes an einem Tonbandgerät eine Spur sichern, die zu den alten Erpresseranrufen passte. Im Jahr 2011 bestätigte der Bundesgerichtshof die lebenslange Haft. Am 15. September 1981 hatte der Mann bei Eching am Ammersee demnach das Mädchen vom Kinderfahrrad gerissen, in der Kiste vergraben und von der Familie zwei Millionen Mark gefordert. Als der Täter feststellte, dass Ursula erstickt war, brach er den Kontakt zur Familie ab. Das Kind war umgekommen, weil Laub das primitive Belüftungssystem der Kiste verstopft hatte. 19 Tage später entdeckte die Polizei die Leiche.

Der verurteilte 64-Jährige beteuerte stets, mit dem Verbrechen nichts zu tun zu haben. Der Zivilprozess sei nun „eine Möglichkeit, eine Beweisaufnahme nochmals zu versuchen“, sagte Anwalt Rubach. Dadurch gebe es die Chance, dass auch der Strafprozess in einem Wiederaufnahmeverfahren neu aufgerollt werde.