Auch in Unterkirnach soll der Villinger Sexualstraftäter eine Zehnjährige missbraucht haben. Foto: Marc Eich

Mehr als 200 Mal soll sich der Mann an seiner Enkelin in Villingen vergangen haben. Auch eine Zehnjährige wurde in Unterkirnach missbraucht und betäubt. Die Umstände verstören.

Die 57-jährige Großmutter des letzten Opfers will erst gar nicht hören, was ihr ehemaliger Lebensgefährte von der Anklagebank aus zu sagen hat. „Es tut mir unendlich Leid“, sagt er nach der Aussage der Zeugin. „Ich glaube dir nicht!“, entgegnet sie und setzt dann den Schlusspunkt: „Du hast meine Familie zerstört – für mich bist du gestorben.“

 

Zuvor hatte die Unterkirnacherin dem Gericht einen Einblick in das Verhältnis zwischen dem Anklagten und ihr gegeben. Dem Mann wird über 200-facher sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen, ein Großteil betraf die eigene Enkelin in Villingen. Aber auch die Enkelin seiner Lebensgefährtin war den Übergriffen des vorbestraften Sexualstraftäters ausgesetzt. Wie kam es dazu?

Bereits zehn Jahre kenne man sich, über gemeinsame Aktivitäten der Kinder in einem Verein sei der Kontakt zustande gekommen, erzählt die Frau. Während sich aus ihrer Sicht dazu eine Beziehung entwickelt habe, streitet der 68-Jährige eine solche ab, sprach von Freundschaft.

Unabhängig vom Beziehungsstatus pflegte die Unterkirnacherin mit dem Angeklagten ein enges Verhältnis – trotzdem ließ er die Vorstrafen wegen der mehrfachen sexuellen Übergriffe auf Kinder wohl außen vor. „Ich habe mal was mitbekommen“, erzählt sie, ergänzt dann aber: „Ich konnte es nicht glauben. Ich habe nicht gedacht, dass er so veranlagt ist.“

Tochter machte „lieber Party“

Das gute Verhältnis der Beiden führte dazu, dass der 68-Jährige die Tochter der Unterkirnacherin und schließlich auch die Enkelin kennenlernte. „Sie war sein Lieblingskind“, sagt die Großmutter. Weil ihre 27 Jahre alte Tochter „lieber Party gemacht“ habe, sei er regelmäßig als Babysitter eingesprungen. Während der Großmutter offenbar entging, wie häufig der Angeklagte mit der Enkelin alleine war, konnte die Vermieterin aus demselben Haus genauere Angaben machen: „Er war eine Zeit lang fast jedes Wochenende da.“

In diesem Zusammenhang werfen zwei Tatsachen ein verstörendes Licht auf die Rolle der Familie in dem Missbrauchsfall: Die Tochter selbst zeigte einen sexuellen Übergriff des Angeklagten auf sich an. Zudem wussten sowohl die 27-Jährige als auch ihre Mutter, dass der 68-Jährige aufgrund einer gerichtlichen Auflage eigentlich gar nicht alleine mit Minderjährigen sein darf. Dennoch vertraute die Tochter dem Sexualstraftäter die Enkelin an. Auch die Großmutter wusste davon – und sagt heute: „Das fand ich nicht ok.“

Mädchen verständigt ihre Großmutter

Vier Fälle von sexuellem Missbrauch hat der Angeklagte auf die Zehnjährige zugegeben, im letzten Fall betäubte er sein Opfer gar. Nach der Schule habe er das Mädchen in Unterkirnach zu ihr nach Hause gebracht und zu Mittag gegessen. Auf dem Sofa kam es dann zum Übergriff. Der 68-Jährige verabreichte ihr dann ein Beruhigungsmittel – wohl in der Hoffnung, sie erinnere sich nicht an die Tat.

Anschließend ließ er das Opfer alleine. Das Mädchen verständigte ihre Großmutter, die sich an den Anruf erinnert: „Sie hat gesagt: ‚Oma, mir geht’s schlecht, mir ist schwindelig. Ich glaube ich war ohnmächtig‘.“ Der leibliche Großvater brachte das Kind zum Hausarzt, dieser rief den Rettungsdienst, der das Kind in das Schwarzwald-Baar-Klinikum brachte.

Urin-Untersuchung bringt Gewissheit

Eine Ärztin sagt als Zeugin aus: Die Zehnjährige sei apathisch und unsicher auf den Beinen gewesen. Eine Untersuchung des Urins habe gezeigt, dass sie Beruhigungsmittel zu sich genommen hatte. Der zuständige Oberarzt informierte daraufhin die Polizei. Vier Tage blieb das Mädchen aufgrund der heftigen Vergiftungserscheinungen stationär im Klinikum, wurde anschließend in der Luisenklinik weiterbehandelt. Dort vertraute sie sich dem Fachpersonal an – erzählte, dass sie von dem 68-Jährigen im Intimbereich angefasst wurde. Das Opfer und ihre Schwester befinden sich mittlerweile in Obhut des Jugendamtes.

Und der Angeklagte? Der wusch seine Hände zunächst in Unschuld, als man ihn auf die Tat ansprach. „Er meinte noch: ‚Ich will wissen, wer dieses Schwein ist‘“, erinnert sich die Großmutter an seine Worte. „Du hast mir dreckig ins Gesicht gelogen“, sagt sie im Gerichtssaal ihrem Ex-Freund ins Gesicht. Nächste Woche soll das Urteil gegen den Mann fallen.