Die Abzweigung Friedrich-Duss-Straße/Calwer Straße: Hier kam es zum Unfall. Foto: Lena Knöller

Ein elfjähriges Kind ist am Dienstagmorgen von einem unbekannten Autofahrer angefahren worden. Der Junge verletzte sich leicht. Die Polizei ermittelt. Der Verdacht auf Fahrerflucht und fahrlässige Körperverletzung steht im Raum.

Es hätte vermutlich auch schlimmer ausgehen können: Ein elfjähriger Junge ist am Dienstagmorgen in Neubulach von einem Auto angefahren worden. Dabei zog sich das Kind indes nur leichte Verletzungen zu.

 

Wie die Polizei berichtet, war der Junge mit dem Fahrrad unterwegs, als er gegen 7.50 Uhr von der Calwer Straße nach rechts in die Friedrich-Duss-Straße einbog.

Unter Schock weitergefahren

Dabei wurde der Elfjährige von einem entgegenkommenden Auto am Hinterreifen des Fahrrades gestreift. Wer am Steuer des Wagens saß, ist bislang nicht bekannt. Das Kind stürzte und verletzte sich.

Was dann geschah, ist nur teilweise klar. Denn der Junge stand offensichtlich unter Schock, stieg nach dem Zusammenstoß wieder auf sein Fahrrad und fuhr weiter. Dass er sich verletzt hatte, wurde ihm erst später bewusst.

Kind kann keine Angaben machen

Was für ein Auto ihn angefahren hatte, konnte der Elfjährige nicht mehr sagen – weder um was für ein Modell es sich handelte, noch welche Farbe es hatte. Vermutlich eine Folge des Schocks. Das erklärte Christian Schulze, Sprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim, auf Anfrage unserer Redaktion.

Auch zu einer unbeteiligten Person, die dem Kind nach dem Unfall zu Hilfe kam, könne der Junge keine Angaben machen.

Immerhin: Eine Behandlung in einer Klinik sei aufgrund der Verletzungen nicht unmittelbar nötig gewesen. Ob das Kind zwischenzeitlich vielleicht doch einen Arzt aufsuchen musste, vermochte der Sprecher aber nicht zu sagen.

Zeugen gesucht

Die Polizei sucht nun Zeugen und Hinweisgeber, speziell die unbekannte Person, die dem Elfjährigen zur Hilfe kam. Diese werden gebeten, sich mit dem Polizeirevier in Calw, unter der Rufnummer 07051/1 61 35 11 in Verbindung zu setzen.

Wenn der Unfallverursacher gefunden wird, könnte der sich übrigens wegen gleich zwei Vergehen verantworten müssen. Wie Schulze berichtete, bestehe der Anfangsverdacht der fahrlässigen Körperverletzung sowie der Verkehrsunfallflucht.

Es drohen Geld- oder Haftstrafen

Laut Paragraf 142 des Strafgesetzbuches drohen bei einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort eine Geldstrafe oder sogar bis zu drei Jahre Haft.

Fahrlässige Körperverletzung wird gemäß Paragraf 229 Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.