Nach der Legalisierung kam es in Lahr zu mehreren Verstößen gegen das Cannabis-Gesetz Foto: Ugarte/Symbolbild

Der Kommunale Ordnungsdienst hat nach der Legalisierung das Kiffen in der Öffentlichkeit genau unter die Lupe genommen.

Falschparker, Müll und Cannabis: Auch im zweiten Quartal 2024 hat der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) in Lahr wieder eine Vielzahl von Kontrollen und Überprüfungen vorgenommen.

 

Im ruhenden Verkehr gab es insgesamt 5386 Verwarnungen wegen Parkens auf dem Gehweg, in Feuerwehrzufahrten, in Halteverbotszonen und wegen Parkens ohne gültigen Parkschein, informiert die Stadt Lahr in einer Pressemitteilung.

Ein besonderer Fokus lag auf der Marktstraße, wo E-Scooter nicht fahren dürfen und das Fahren mit Fahrrädern nur zwischen 19 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen in Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist. Der KOD stellte hier insgesamt 26 Verstöße fest, heißt es aus dem Rathaus.

Seit dem neuen Cannabisgesetz, das am 1. April, in Kraft trat, wurden verstärkt Kontrollen vorgenommen. Das Gesetz untersagt den öffentlichen Konsum von Cannabis in der Nähe von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlichen Sportstätten. Zudem gilt in der Fußgängerzone zwischen 7 und 20 Uhr ein generelles Konsumverbot. Der KOD hat bei diesen Kontrollen drei Anzeigen geschrieben.

Acht Müllsünder ertappt

Acht Mal wurden Müllsünder ertappt, ergibt die Bilanz des Ordnungsdienst. Diese entsorgten Plastikmüll, Zigaretten und ähnliche Abfälle unsachgemäß.

Besondere Aufmerksamkeit galt laut der Stadtverwaltung auch den Obdachlosen- und Asylunterkünften. Dort verzeichnete der KOD 25 Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen die Hausordnung. Darunter das Beherbergen unerlaubter Übernachtungsgäste, Rauchen in der Unterkunft und das Abkleben von Feuermeldern.

Nach Beschwerden über aufdringliche Rosenverkäufer in Lahr konnte der KOD den betreffenden Verkäufer feststellen und eine Sicherheitsleistung erheben, so die Stadt weiter. Das Anbieten von Waren gegen Geld im öffentlichen Raum stelle eine unerlaubte Sondernutzung dar und werde konsequent geahndet.

Auf dem alten Verkehrsübungsplatz campierte eine Gruppe einer „mobilen Minderheit“, wie es die Stadt Lahr beschreibt, was eine unerlaubte Sondernutzung und somit eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Der KOD gab den betroffenen Personen eine Frist, um den Ort zu verlassen und erhob vor Ort eine Sicherheitsleistung.