Seit dem 1. April darf in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen gekifft werden. Unser Leser Jürgen Flaiz aus Haigerloch-Gruol, sieht ein kompliziertes Regelkonstrukt.
Man möge über die Teillegalisierung, die nun auch vom Bundesrat beschlossen wurde, denken, was man will. Das bleibt jedem entsprechend überlassen. Was wir hier in unserem Land jedoch daraus machen, das spiegelt sich in der sogenannten „Bubatzkarte“ wider. Wer um Himmels Willen denkt sich so was aus. Um dies zu kontrollieren und zu reglementieren, tun mir jetzt schon unsere Gesetzeshüter leid.