Die Kosten für die Betreuung von Grundschulkindern wird teurer. Die Kosten steigen auf Initiative der Freien Wähler aber nicht so schnell wie ursprünglich vorgesehen. Das hat der Gemeinderat beschlossen.
Der Gemeinderat hat bei der Sitzung am Dienstag die Elternbeiträge für die Betreuung der Grundschulkinder in beschlossen. Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:
Warum fallen die Kostensteigerungen im Baustein II besonders hoch aus?
Weil die „Kosten im Baustein II anfallen“, erklärte Bürgermeister Roman Waizenegger. Dieser Baustein sei im Vergleich zu den anderen bislang „zu günstig“ gewesen. Marcel Gutekunst, der für die Kernzeitraben zuständig ist, sprach nicht umsonst von einem „sehr hohen Sprung“, weshalb die Kosten stufenweise erhöht werden sollten. Auf Nachfrage von Konrad Flegr hieß es, dass die Kosten für den Baustein II auch höher sind, weil mehr Personal benötigt werde.
Warum können Eltern den Baustein III bei dreitägiger Betreuung nicht mehr buchen?
Wie Gutekunst berichtete, wird dieses Angebot bisher „fast nicht gebucht“ . Eltern könnten dann aber auf den Baustein III mit vier- oder fünftägiger Betreuung ausweichen.
Werden die sozialen Verhältnisse der Eltern berücksichtigt?
Das wollte Ortsvorsteher Joachim Breimesser wissen. Als plakatives Beispiel im Hinblick auf die Einkommensverhältnisse nannte er den Unterschied zwischen Unternehmerfamilie und alleinerziehender Mutter. Breimesser: „Da gibt es große Unterschiede.“ Waizenegger sprach in diesem Zusammenhang vom „exorbitant hohen Verwaltungsaufwand“, denn die Eltern müssten darlegen wie hoch ihr Einkommen ist – was aus nachvollziehbaren subjektiven Gründen vielleicht nicht alle bereitwillig tun.
Welche Auswirkungen hat der Rechtsanspruch auf den Betreuungsplatz?
Laut Bundesgesetz wird der Rechtsanspruch stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt, beginnend in Klassenstufe eins. Das hat in der Praxis auch in Bisingen die Auswirkung, dass im Fall der Fälle generell Kinder bevorzugt werden, für die der gesetzliche Anspruch gilt.
Wie war die Resonanz beim Elternabend?
Die Frage beantwortete Waizenegger auf Initiative von Volker Büschgen. Demnach sei generell „niemand erfreut über eine Entgelterhöhung“. Vermittelt wurde beim Elternabend, warum die Kosten, etwa im Baustein II, so stark steigen. Konrad Flegr meinte zur Kostenerhöhung: Alles werde teurer, insofern seien die Entgelte „kein Pralinchen“ für die Eltern. Aber die Kosten seien transparent und nachvollziehbar, fügte er hinzu.
Gab es auch kritische Stimmen?
Daniela Ehrnsperger merkte an, dass nach ihrem Eindruck zwar Verständnis bei den Eltern für die Kostensteigerung vorherrscht, aber das „ist nicht ohne“: Werden Baustein I und II kombiniert, werden 112 Euro fällig (bisher 55 Euro), hinzu kommen die Kosten für das Mittagessen. Waizenegger verwies auf deutlich höhere Kosten für private Betreuung. Darüber hinaus zahlen die Eltern in Bisingen – trotz höheren Beiträgen – nur 30 Prozent der Gesamtkosten (siehe Info).
Wie geht es weiter mit der räumlichen Ausstattung?
Sicher müssten künftig auch Räume in der Grundschule in Anspruch genommen werden, kündigte Waizenegger an. Die Raumausstattung sei „ein Knackpunkt“. Kevin Büttner, der an der Bisinger Realschule unterrichtet, merkte in diesem Zusammenhang an, dass die Klassenräume bereits mit Material von anderen Kindern belegt sind. Auch daran sollte gedacht werden. Gutekunst: „Es laufen Gespräche über den Platz.“
Wie fiel die Abstimmung aus?
Ursprünglich war vorgesehen, dass die Kosten bereits ab dem Schuljahr 2026/2027 auf ein Kostendeckungsgrad von 50 Prozent angehoben werden. Die Freien Wähler brachten die Idee ein, dies um ein Jahr zu verzögern auf 2027/2028. Den Vorschlag hat der Bisinger Gemeinderat einstimmig angenommen.
Der Beschluss
Erstens
Die Entgelte für die Kernzeitbetreuung werden zum Schuljahr 2025/2026 auf ein Kostendeckungsgrad von 45 Prozent erhöht.
Zweitens
Die Entgelte der Kernzeitbetreuung werden zum Schuljahr 2027/2028 auf einen Kostendeckungsgrad von 50 Prozent erhöht.
Kosten
Die Kernzeitraben kosten rund 370 000 Euro pro Jahr. Bei einem Kostendeckungsgrad von 50 Prozent bezahlt die Gemeinde davon die Hälfte (185 000 Euro). Von der anderen Hälfte werden 75 000 Euro Zuschüsse abgezogen, und der Restbetrag soll über die Elternentgelte finanziert werden.